Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
Aktuelle Zeit: Fr 19. Apr 2024, 22:40

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde




Ein neues Thema erstellen Dieses Thema ist gesperrt. Du kannst keine Beiträge editieren oder weitere Antworten erstellen.  [ 1 Beitrag ] 
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Dorfdekret von Ulm Stand 12.5.1466
BeitragVerfasst: Sa 12. Mai 2018, 22:51 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mo 24. Aug 2015, 16:21
Beiträge: 2557
[rp](You don´t understand German? Please scroll down for the english translation.)


Herzlich Willkommen in Ulm!


Das Wichtigste auf einen Blick:

Die 'Ulmer Gemeindeklause' bietet Jedem einen warmen Platz, sowie Speis und Trank
- Überbackenes Brot für 5,65 Taler
- 2 Maisbrötchen mit süßem Mus für 6 Taler
- Bier für 0,85 Taler


In der Grafschaft Württemberg ist ein Mindestlohn von 15,- Talern (netto) vorgeschrieben!
Wird dieser unterschritten, so kommt es zu einer Anzeige wegen Sklaverei!

Der Markt ist Lizenzfrei.
Ausnahme Holz!

Das Holz auf dem Ulmer Markt ist ausschließlich nur den Ulmer Bäckern, Schmieden und Zimmermännern vorbehalten.
Händler die ihr Holz auf dem Ulmer Markt anbieten wollen, werden gebeten sich mit der Bürgermeisterin in Verbindung zu setzen.

Eisenerz gibt es auf Anfrage bei der Bürgermeisterin.

Der Weizenaufkaufpreis beträgt max. 12,00 Taler

Berufsempfehlungen: dringend einen Müller oder Müllerin . Felder: Weizen


******************************************************

English:

Welcome to Ulm!

The most important thing at a glance:

The 'Ulmer Gemeindeklause' offers everyone a warm place, as well as food and drink
- Over baked sandwich for 5.65 Taler for 5.65 Taler
- cornbread with sweet puree for 6 taler
- beer for 0.85 Taler


In the County of Württemberg, a minimum wage of 15, - Taler (net) is required!
If this falls below, it comes to a criminal complaint for slavery!

The market is royalty free.
Exception wood!

The wood on the Ulmer market is reserved exclusively for the bakers of Ulm, blacksmiths and carpenters.
Traders who want to offer their wood on the Ulmer market, are asked to contact the mayor.

Iron ore is available on request from the mayor.

The wheat purchase price is max. 12.00 thaler

Professional recommendations: urgently a miller. Fields: wheat


**********************************************************



Gesetze, Dekrete und Erlasse von Ulm


§ 1 Geltungsbereich und Zuständigkeiten

Dieses Gesetz gilt in den Grenzen von Ulm für alle Bürger/Adlige sowie Parteien, Organisationen, Verbände und anderen vergleichbaren Vereinigungen die sich innerhalb der Stadtgrenzen befinden und/oder dort tätig sind.
Die Strafverfolgung bei Verstößen hat durch die Büttel oder der/dem Bürgermeister/in von Ulm zu erfolgen.

-Verstöße gegen die Dorfgesetze werden durch den Bürgermeister strafrechtlich verfolgt.
-Verstöße gegen das württembergische Gesetz werden durch den Staatsanwalt von Württemberg strafrechtlich verfolgt.


§ 2 Gesetzeshierarchie

(1) Die Kaiserdekrete und Reichsgesetze stehen über den Gesetzen von Württemberg sowie den Dorfdekreten.
(2) Die Gesetze der Grafschaft von Württemberg stehen über den Dorfdekreten.
(3) Gesetze und Dekrete treten, soweit nicht anders verfügt, mit Verkündung in Kraft.


§ 3 Vertraulichkeit

(1) Alle Personen, die Einblick in nicht öffentliche Bereiche des Rathauses von Ulm haben, müssen über sämtliche dort aufgeführte Vorgänge und Informationen Stillschweigen bewahren.
(2) Analog zu den Regelungen in Absatz 1 gilt eine Stillschweigenspflicht für Mitglieder des Gemeinderates, wenn die dortigen Informationen der Vertraulichkeit unterliegen.
(2) Zuwiderhandlungen gegen Absatz 1 und 2 werden der bei der Staatsanwaltschaft Württemberg zur Anzeige gebracht.


§ 4 Handel

Alle Waren, außer Holz sind ohne Lizenz handelbar.

Das Holz auf dem Ulmer Markt darf nur noch von Ulmer Bäckern, Schmieden und Zimmermännern aufgekauft werden.
Mandatsgeschäfte mit Holz sind eine Ausnahme und müssen im Büttelbüro 1. Forum gemeldet werden.

Eisenerz gibt es auf Anfrage bei der Bürgermeister.

Brot und Mais sind nur in begrenzter Stückzahl zu kaufen. Den Reisenden ist es erlaubt täglich ihren sättigungsbedarf auf dem Ulmer Markt zu stillen. ((2 HP - bzw. 3 HP je nach Level.))
Ulmer Bürger ist es erlaubt für sich 3 Tage Ration vom Markt zu kaufen ((2 HP - bzw. 3 HP je nach Level.))Sollte mehr benötigt werden sollte es vorab geklärt werden.
Sollte mehr als der tägliche Bedarf auf dem Ulmer Markt gekauft werden, werden sie wegen Störung des öffentlichen Friedens angeklagt.

Der Autoeinkauf, mit der Wolle ans Rathaus, ist ohne vorige Absprache mit dem Bürgermeister untersagt !
Es obliegt dem Rathaus für einzelne Waren Mindest- und Höchstpreise festzulegen. Diese werden an dieser und anderen Stellen veröffentlicht.


(4) Spekulation:

Spekulation (Aufkauf von Waren zum Weiterverkauf zu erhöhten Preisen) ist verboten, und wird grundsätzlich immer zur Anzeige gebracht!
Auch die Spekulation auf dem Bodenmarkt (Ankauf von billigen Feldern und teurerer Verkauf) wird zur Anzeige gebracht!

Das Rathaus ist von dieser Regelung ausgenommen.


§ 5 Steuerordnung

1) Jeder Bürger, der ein Feld oder eine Werkstatt in Ulm besitzt ist steuerpflichtig.
(2) Die Höhe der Steuer wird vom örtlichen Bürgermeister selbstständig festgelegt.
(3) Der Bürger hat spätestens 14 Tage nach der Erhebung, die Steuer vollständig, mit den Säumniszinsen die ab dem 7. Tag erhoben werden, an das Rathaus zu entrichten.
(4) Der säumige Steuerpflichtige wird zeitnah, mind. aber nach 4 Wochen, nach dem verstrichenen Zahlungsziel vom Bürgermeister oder dem Zollwachtmeister schriftlich angemahnt.
(5)
a) Kommt ein steuerpflichtiger Bürger dennoch der Zahlungsaufforderung nicht nach so wird er wegen Betrug (Steuerhinterziehung) vor dem Gericht der Grafschaft von Württemberg angeklagt.
b) Die Strafe wird an der Höhe der Steuerschuld bemessen und kann den geschuldeten Betrag bis zu 50% übersteigen.
c) Kommt der Steuerpflichtige während des Prozesses der Steuerschuld nach gilt dies als strafmildernder Umstand. Ist dem der Fall darf die Strafe nur in einem Rahmen zwischen 5 und 50 Taler liegen.
(6)
a)Ein Aufenthalt im Kloster entbindet nicht von der Steuerpflicht.
Die Steuern nebst Säumniszinsen sind nach Rückkehr aus dem Kloster innerhalb von 14 Tagen zu entrichten. Maßgeblich ist das Datum der letzten Sichtung der Person in der Stadt (LogIn). Ausnahmen von dieser Frist kann der Bürgermeister auf Antrag zulassen.
b) Sollte sich ein Steuerschuldner nach längerem Klosteraufenthalt in einer finanziellen Notlage befinden, liegt es im Ermessen des Bürgermeisters, die Steuern oder angefallenen Säumniszinsen ganz oder teilweise zu erlassen.
Der Steuerschuldner hat dabei seine Notlage in geeigneter Form glaubhaft zu machen.

In Ulm werden derzeit keine Steuern auf Felder und Beruf erhoben.
Der amtierende Bürgermeister behält sich das Recht vor, dies jederzeit zu ändern.


§6 Mindestlohn

In der Grafschaft Württemberg ist ein Mindestlohn von 15,- (netto)Talern vorgeschrieben!
Wird dieser unterschritten, so kommt es zu einer Anzeige wegen Sklaverei!

§7 Tierhaltung

Das Halten von eigentlich frei lebenden Wildtieren gefährdet die Sicherheit der Ulmer Bürger sowie deren Besitzes und ist deswegen verboten. Diese Tiere dürfen ausnahmslos zur Strecke gebracht werden. Ausschließlich wirtschaftliche Nutztiere, sowie die Haustiere -Hunde und Katzen - sind im Dorf erlaubt. Letztere dürfen jedoch nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Wirtes mit ins Wirtshaus genommen werden. Zuwiderhandlungen werden als Störung des öffentlichen Friedens zur Anklage gebracht.

§8 Ämter der Stadt

Sollte ein Amtsträger nicht in der Lage sein, sein Amt auf bestimmte oder unbestimmte Zeit auszuführen, ist er verpflichtet dem Bürgermeister Bescheid zu geben.

Bürgervertreter:
Nominiert werden kann jeder Ulmer Einwohner, in der Dorfhalle durch die Einwohner Ulms in einer offenen Wahl. Der Bürgervertreter wird für 3 Monate gewählt. Er kann mit Einverständnis des Bürgermeisters sein Amt um weitere 2 Monate verlängern.

Es muss in der Dorfhalle, durch den Bürgermeister, eine fünftägige Nominierungsphase abgehalten werden. Aufstellen darf sich jeder Ulmer. Im Anschluss muss eine offene, dreitägige Wahl folgen. Es reicht die einfache Mehrheit. Bei Inaktivität des Bürgervertreters, kann dieser vorzeitig abgesetzt werden. Bei Inaktivität des Bürgervertreters, kann dieser vorzeitig abgesetzt werden. Um dieses festzustellen, sollte der Bürgervertreter alle vier Wochen einen Bericht an den Bürgermeister senden. Sollte diese mehrfach ausgefallen sein oder Benachrichtigung vom Standesleiter kommen, ist es möglich den Bürgervertreter frühzeitig abzusetzen.
Der amtierende Bürgervertreter übergibt dem gewählten Nachfolger das Amt und informiert ihn insoweit über die aktuellen Themen des Standes, sollte es welche geben.

Büttel:
Der Büttel ist der städtische Ordnungshüter. Gemeinsam mit dem Bürgermeister achtet er auf die Einhaltung aller Gesetze, ist für städtische Anzeigen und die Besetzung des Büttelbüros zuständig. Er ist verpflichtet jede Anzeige schriftlich zu dokumentieren.
Der Büttel wird durch den Bürgermeister ernannt. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Büttel und dem Bürgermeister ist unumgänglich. Falls nötig kann ein Hilfsbüttel ernannt werden.

§9 Inkrafttreten

Das Gesetz tritt am 12.05.1466 in Kraft.

gez.

Cinnia DuVall
Bürgermeister zu Ulm[/rp]

[/rp]


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Sa 12. Mai 2018, 22:51 


Nach oben
  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Dieses Thema ist gesperrt. Du kannst keine Beiträge editieren oder weitere Antworten erstellen.  [ 1 Beitrag ] 

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde


Wer ist online?

0 Mitglieder


Ähnliche Beiträge

Dorfdekret von Zollern (15.06.1465)
Forum: Öffentliches Ratsarchiv
Autor: Blackrabbit
Antworten: 0
Dorfdekret von Rottweil Stand 11.07.1465
Forum: Öffentliches Ratsarchiv
Autor: Blackrabbit
Antworten: 0
Dorfdekret Heilbronn Stand 19.8.1467
Forum: Dekrete
Autor: Esmarra
Antworten: 0
Dorfdekret von Stuttgart, Stand 25.07.1469
Forum: Dekrete
Autor: leilah
Antworten: 0

Tags

ORF

Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
cron
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group


Bei iphpbb3.com bekommen Sie ein kostenloses Forum mit vielen tollen Extras
Forum kostenlos einrichten - Hot Topics - Tags
Beliebteste Themen: Erde, ORF, Haus, USA, NES

Impressum | Datenschutz