Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
Aktuelle Zeit: Fr 29. Mär 2024, 01:10

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde




Ein neues Thema erstellen Dieses Thema ist gesperrt. Du kannst keine Beiträge editieren oder weitere Antworten erstellen.  [ 1 Beitrag ] 
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Dorfdekret Rottweil Stand 04.09.1469
BeitragVerfasst: Mi 8. Sep 2021, 00:08 
Offline

Registriert: So 14. Jan 2018, 22:11
Beiträge: 1416
1. Aktuelles
2. Ansprechpartner und freie Ämter
3. Handel, Markt und Spenden
4. Preise des Rathauses
5. Äxte, Erz & Stein
6. Hilfsprogramme in Rottweil
7. Gesetze und Dekrete:
...§1 Geltungsbereich und die Zuständigkeiten
...§2 Gesetzeshierarchie
...§3 Handel
...§4 Mindeslöhne
...§5 Steuern
8. Das Provinzgesetz zum Bürgervertreter

═══════════════════════════════════════════════

♦ ♦ ♦ 1. Aktuelles: ♦ ♦ ♦

Berufsempfehlung: Bäcker, Schmied, Fleischer
Feldempfehlung: Weizen, Mais, Kuh- & Schweinezucht

Stellen in der Bürgerwehr sollten wenn möglich gegen Abend angenommen werden

Ankündigung:

Geht bitte im Eisenbergwerk und im Wald arbeiten!


═══════════════════════════════════════════════

♦ ♦ ♦ 2. Ansprechpartner: ♦ ♦ ♦

⋄ EBV: Malania_nicduncan
⋄ Bürgervertreter: Martin_der_schatten
⋄ Büttel: - Vakant (Oberbüttel), - (Büttel), Calendula (Hilfsbüttel)
⋄ Architektur: Jorik_baerentatze
⋄ Hafenmeister: Calendula
⋄ Kirche: Cerbces (Pfarradministrator)
⋄ Gendarmerie: Blain.
⋄ Stadtkommandant: Taraldarion - Kommisarisch für alle Städte der Provinz
⋄ Kulturverantwortlicher: Wird gesucht


Medici:
⋄ Erzi
⋄ Evilwitch
⋄ Narthan
⋄ Darkan_jenisch
⋄ Malania_nicduncan

Weitere Mediziner bitte melden. Bei Bedarf öffnen die aufgelisteteten Ärzte ihre Praxen.

═══════════════════════════════════════════════

♦ ♦ ♦ 3. Handel, Markt und Spenden: ♦ ♦ ♦

Der Rottweiler Markt ist größtenteils lizensfrei!


Es ist möglich bis zu 50 Taler am Tag an das Rathaus zu spenden. Für größere Spenden wendet euch bitte an den Bürgermeister.

═══════════════════════════════════════════════

♦ ♦ ♦ 4. Preise des Rathauses: ♦ ♦ ♦

Einkaufspreise des Rathauses sehen wie folgt aus:

⋄ Holz bis zu 3,90 Taler
⋄ Mais bis zu 2,70 Taler
⋄ Gemüse bis zu 8,50 Taler
⋄ Milch bis zu 8,50 Taler


Für die automatischen Einkäufe des Rathauses gelten folgende Preise:

⋄ Wolle zu 11,00 Taler
⋄ Schweine Gerippe zu 14,00 Taler
⋄ Fleisch zu 16,50 Taler
⋄ Doppelzentner Kuhgerippe zu 28,00 Taler
⋄ Leder zu 15,00 Taler


═══════════════════════════════════════════════

♦ ♦ ♦ 5. Äxte, Erz, Holz & Stein: ♦ ♦ ♦

Nur das Rathaus darf ungeschliffene Äxte zu 140 Taler auf dem Markt anbieten, nur ortsansässige Schmiede diese kaufen und dann für 160 Taler auf dem Markt verkaufen. Äxte für 160 Taler dürfen nur von dem Rathaus gekauft werden.

Das Rathaus bietet allein für Rottweiler Handwerker Holz zum Preis von 4.05 Talern an, der Aufkauf dieses Holzes ist allein Holzverarbeitenden Handwerksbetrieben (Bäcker, Zimmermänner, Schmiede), die im Stadtregister geführt werden, vorbehalten. Aufkauf dieser Waren durch Unbefugte wird vom Rathaus zur Anzeige gebracht.

Das Rathaus bietet Eisenerz zum Preis von 18.50 Talern & Stein zum Preis von 14 Talern an. Der Aufkauf dieser Waren ist allein Rottweiler Handwerkern gestattet. Alternativ können Rottweiler Handwerker beim Bürgermeister diese Waren bestellen.

═══════════════════════════════════════════════

♦ ♦ ♦ 6. Hilfsprogramme: ♦ ♦ ♦

Jungbürgerhilfe:
Als Starthilfe für Jungbürger bietet das Rathaus neuen Bürgern täglich bis zum Erhalt des ersten Feldes (höchstens aber sieben Tage lang) ein Brot zum Mindestpreis von 2 Talern. Bitte meldet euch per Brief oder im Wirtshaus beim Bürgermeister.

Jungbauernhilfe:
Jedem Jungbauern, der das erste Mal ein Feld besitzt, steht eine einmalige Hilfe in Höhe der ersten Bearbeitungskosten (max. 20 Taler) auf seinem neu gewählten Feld zu. Diese Hilfe wird nur auf Antrag gewährt und vom Bürgermeister in Form einer Spende gewährt.

Näheres zu den beiden Hilfen ist im Haus des Lebens in der Halle Rottweils, zu finden.

Raubopferhilfe der Grafschaft:
Jedem Raubopfer wird eine Hilfe von max. 20 Talern gewährt.
Diese Hilfe gibt es nur, wenn eine Anzeige gestellt wurde und ein Beweis ((Screen)) vorliegt.

═══════════════════════════════════════════════

♦ ♦ ♦ 7. Gesetze und Dekrete: ♦ ♦ ♦

§1 Geltungsbereich und die Zuständigkeiten

Alle hier aufgeführten Gesetze und Dekrete gelten innerhalb unseres Dorfes Rottweil für alle Mitbürger, Reisende, Organisationen, Parteien und jegliche Art von Vereinigungen.
Strafverfolgungen geschehen durch die hiesigen Büttel oder dem Bürgermeister.

Verstöße gegen unsere Dorfgesetze werden vom Bürgermeister strafrechtlich verfolgt.
Verstöße gegen das Württembergische Gesetz werden vom Staatsanwalt strafrechtlich verfolgt.
───────────────────────────────────────────────
§2 Gesetzeshierarchie

Die Kaiserdekrete und Reichsgesetze stehen über den Gesetzen von Württemberg sowie den Dorfdekreten.
Die Gesetze der Grafschaft von Württemberg stehen über den Dorfdekreten.
Mit der Verkündung der Gesetze, treten diese in Kraft, soweit nicht anders verfügt.
───────────────────────────────────────────────
§3 Handel

Es ist nicht nötig eine Handelslizenz zu erbitten oder eine Meldung in unseren Hallen zu machen.

Der amtierende Bürgermeister behält sich jedoch vor, in gewissen Fällen den Verkauf, auch unbegründet, zu verbieten. Der Verstoß gegen ein solches Verbot steht unter Strafe.
Die Höchstpreise sind unbedingt einzuhalten! Bei Nichteinhaltung der Höchstpreise folgt eine Anzeige durch die hiesigen Büttel oder den Bürgermeister.
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Spekulation (Aufkauf von Waren zum Weiterverkauf zu erhöhten Preisen) ist verboten. Spekulation wird grundsätzlich zur Anzeige gebracht!
Auch die Spekulation auf dem Bodenmarkt (Ankauf von billigen Feldern und teuerer Verkauf) wird zur Anzeige gebracht!

Einzig dem Rathaus und dem Bürgermeister ist Spekulation erlaubt. Im letzteren Fall darf diese nur im Rahmen des Mandatshandels geschehen wenn ein Mandat von der Stadt Rottweil oder der Provinz Württemberg ausgestellt wurde. In diesem Fall können auch Bürger von der Gemeinde beauftragt werden, beispielsweise im Falle eines Städtischen Handelsbeauftragten.

Bauern & Handwerker können grundsätzlich eine Ware innerhalb von zwei Tagen nach Erwerb einer Ware diese zurückfordern, wenn ein anderer, ansässiger Bauer oder Handwerker des gleichen Gewerbes, oder eines Gewerbes, welches ihre Waren verarbeitet (Weizenbauern-Müller-Bäcker) im Verdacht steht diese auf dem Markt zu erhöhten Preisen zu verkaufen. Zuwiderhandlungen werden entsprechend der Spekulationsrichtlinien gehandhabt.

Der Verkauf von Äxten & Schaufeln mit einer Haltbarkeit unter 90 % ist nur dann gestattet, wenn sie zum Mindestpreis angeboten werden, der Käufer hat hierbei jedoch ein 2 Tage geltendes Rückgaberecht ausgenommen, der Verkäufer verlässt in dieser Zeit Rottweil. Beträgt die Haltbarkeit weniger als 50% wird der Verkauf als versuchter Betrug geahndet. Ausgenommen hiervon sind Absprachen zwischen dem Käufer und Verkäufer.
───────────────────────────────────────────────
§4 Mindeslöhne

In Rottweil gelten folgende Mindestlöhne:

16 Taler bei geforderten 0-10 Attributpunkten
17 Taler bei geforderten 11-17 Attributpunkten
18 Taler bei geforderten 18+ Attributpunkten

Nichtbeachtung wird mit einer Anzeige wegen Sklaverei geahndet.

Löhne dürfen die angegebenen Mindestlöhne nicht unterschreiten. Das heißt eventuelle Lohnsteuern müssen bei der Ausschreibung von Stellen beachtet werden.
───────────────────────────────────────────────
§5 Steuern

Aktuell gibt es in Rottweil einen Steuersatz von 1,50 Talern pro Feld und 2 Talern auf den Beruf. (Maximal 5 Taler)
Die Steuerbescheide werden im 14-tägigen Rhythmus durch den amtierenden Bürgermeister verschickt und müssen innerhalb der genannten Tage (siehe Steuerbescheid) gezahlt werden.

Wer keine Steuern bezahlt muss einerseits mit Verzugszinsen und andererseits mit einer Anklage rechnen, wenn kein Hinderungsgrund bekannt ist (und keine Reaktion auf einen Brief binnen 5 Tagen erfolgt)

Die Steuer kann jederzeit vom Bürgermeister erhoben werden, dies geschieht in Form einer Ankündigung in der Dorfhalle & per Rundbrief. Die Aufhebung der Steuer geschieht gleichermaßen.

═══════════════════════════════════════════════

♦ ♦ ♦ 8. Das Provinzgesetz zum Bürgervertreter ♦ ♦ ♦

§4, Absatz 9.

9. Die Bürgervertreter:

1) Der Bürgervertreter wird für eine Amtsdauer von drei Monaten gewählt.
2) Der Wahl geht eine öffentliche Nominierungsphase von mindestens 5 Tagen voraus.
3) Nach dem Abschluss der Nominierungsphase eröffnet der Bürgermeister die Wahl. Sie dauert 5 Tage. Gewählt wird mit relativer Mehrheit. Gültigkeit haben nur persönlich abgegebene Stimmen, eine Übermittlung durch Briefe und Boten ist nicht zulässig.
4) Nur Bürger mit nachweisbarem Grundbesitz in der Stadt, in welcher der Bürgervertreter gewählt wird, besitzen das aktive und passive Wahlrecht.
5) Zwei Wochen vor dem Ende der aktuellen Amtszeit des Bürgervertreter eröffnet der Bürgermeister die erneute Nominierungsphase, sollte er dies nicht tun, hat jeder wahlberechtigte Bürger der Stadt das Recht, die Nominierungsphase zu eröffnen.
6) Bei Nichtwahrnehmung seiner Pflichten oder anderweitigen Verfehlungen gegen die geltenden Gesetze der Stadt, der Provinz oder des Reiches hat jeder Bürger der Stadt das Recht, ein öffentliches Amtsenthebungsverfahren gegen den Bürgervertreter einzuleiten. An einer solchen Abwahl müssen sich mindestens 5 Bürger beteiligen, es ist eine einfache Mehrheit erforderlich.
7) Zieht der Bürgervertreter in eine andere Stadt, so verliert er automatisch sein Mandat.
8) Diese Regelungen dürfen alleine von der Bürgerschaft per öffentlicher Abstimmung geändert werden. Sie werden dann entsprechend über ein Dekret der Stadt geregelt.

═══════════════════════════════════════════════

04.09.1469
Jorik Haakonsen
Bürgermeister v. Rottweil

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Mi 8. Sep 2021, 00:08 


Nach oben
  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Dieses Thema ist gesperrt. Du kannst keine Beiträge editieren oder weitere Antworten erstellen.  [ 1 Beitrag ] 

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde


Wer ist online?

0 Mitglieder


Ähnliche Beiträge

Dorfdekret von Esslingen, Stand 22.04.1469
Forum: Öffentliches Ratsarchiv
Autor: Asuma
Antworten: 0
Strafgesetzbuch der Grafschaft Württemberg -Stand:02.03.1469
Forum: Öffentliches Ratsarchiv
Autor: Lady Nicki
Antworten: 0
Dorfdekret von Zollern (04.03.1465)
Forum: Öffentliches Ratsarchiv
Autor: Mondlicht
Antworten: 0

Tags

Auto, Bau, CD, Chat, Erde, Ford, Haus, NES

Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
cron
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group


Bei iphpbb3.com bekommen Sie ein kostenloses Forum mit vielen tollen Extras
Forum kostenlos einrichten - Hot Topics - Tags
Beliebteste Themen: Erde, ORF, Haus, USA, NES

Impressum | Datenschutz