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Werter Mucky, ich bereue nicht Euch die 300 Taler wieder beschafft zu haben, obgleich Euch das gefällt oder nicht. Ich urteile als neutrale Person und werde meine Urteile auch nicht absprechen oder den Kläger fragen ob ihm mein Urteil denn gefällt, das ich gedenke zu sprechen. Bisher hatten die Opfer nie Probleme damit gehabt, obgleich ich sie ebenfalls nicht darüber informiert habe, dass ich ihnen ihre Taler wieder beschafft habe, aber gut – jeder hat das betreffend seine eigene Meinung ebenso wie jeder Richter das anders handhabt. Es gibt kein Gesetz, keine Klärung welches besagt das Freispruch auch unschuldig sein bedeutet. Wenn Ihr eines kennt, so zeigt es mir. Natürlich hätte ich eine symbolische Strafe von einem Taler ansetzen können, an die ich - so muss ich gestehen - jedoch nicht gedacht habe. Was sich als deutlich unglücklich herausstellt.“ Erneut pausierte sie. „Gerechtigkeit ist ein großes Wort, der man als Richter einer Provinz nicht immer nach kommen kann. Man versucht in bestem Wissen und Gewissen sein Urteil zu wählen. Wenn z. B. jemand ausgeraubt wird, er keine Zeugenaussage macht und der Räuber entweder aussagt dass er Unschuldig ist, oder er ebenfalls nicht aussagt, wird der Räuber aus mangelndem Interesse des Klägers und nach dem Grundsatz In dubio pro reo freigesprochen. Ist das gerecht? Nein, ist es nicht, denn die Räuber laufen weiterhin mit reiner Weste durch’s Reich. Ich wage zu behaupten das es den Soldaten im Krieg nicht anders ergeht, denn dort sterben zu größter Wahrscheinlichkeit auch unschuldige Bürger. Auch das ist nicht gerecht, dass Armut herrscht und andere in Geld schwimmen ist nicht gerecht. Man könnte ein Buch davon schreiben was nicht gerecht ist, aber: So spielt das Leben, nicht erst seit heute oder seit gestern sondern schon seit Jahren, Jahrzehnten und Jahrhunderten.“ Sie hebt leicht die Schultern empor. „Ich möchte mich für das Urteil entschuldigen und Euch folgenden Vorschlag machen, der als letzte Instanz gewiss möglich ist: Wir streichen die Räuber aus dem Vorstrafenregister, geben ihnen die 300 Taler zurück die sie für Euch gespendet haben und der Prozess wird am Reichskammergericht neu aufgerollt. So liegt in deren Händen die Gestaltung eines Urteils, welches Euch hoffentlich besser bekommt. Sollte der Antrag wegen Geringfügigkeit oder einem anderen Grund abgewiesen werden bleibt alles wie gehabt und Ihr bekommt die 300 Taler. Eine andere Alternative wie man Euer Gemüt besänftigen könnte, kenne ich nicht. Der Vorschlag muss natürlich vom Grafen Württembergs bewilligt werden.“
_________________ ♧ Landgräfin von Leuchtenberg ♧ Gräfin von Schönburg und Schönbrunn ♧ bischöfliche Vogtin von Naumburg-Zeitz ♧
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