Do 25. Jan 2018, 15:07
Valon hatte lange darüber nachgedacht, wie man das Königreich reformieren konnte und wollte nun seine Überlegungen vortragen. So erhob er sich und ergriff das Wort.
Um es kurz zu sagen brauchen wir einen deutlich kleineren Reichstag und Gesetze, die zu schnelleren Abstimmungen führen.
Was einfach klingt, muss jedoch sorgfältig überlegt sein.
Um einen Anfang zu finden, würde ich gerne mit der Zusammensetzung des 2. Standes anfangen.
In diesem sind meiner Ansicht nach viel zu viele Personen anwesend. Allein 72 Mitglieder werden von den Ratsmitgliedern der 6 Provinzen gestellt. Dazu kommen über hundert Adlige und Ritter. In einer so großen Gruppe mit so vielen unterschiedlichen Interessen ist es eine unglaublich schwierige Aufgabe einen Konsens zu finden. Diskussionen ziehen sich in die Länge und Entscheidungen werden erschwert.
Aus diesem Grund würde ich vorschlagen die Mitglieder des 2. Stands deutlich zu verkleinern.
Die Adligen sollen aus ihren Reihen 35 Vertreter in den 2. Stand schicken.
Jeder Rat bestimmt 3 Mitglieder, sodass insgesamt 18 Ratsmitglieder in den zweiten Stand entsandt werden.
Und aus den Reihen der Ritter kommen ebenfalls 18 Vertreter.
Diese Vertreter haben volles Stimm- und Rederecht im zweiten Stand.
Jedes Mitglied hat ein einfaches Stimmrecht.
Bei Inaktivität wird sofort ein neues Mitglied gewährt. Bei Entschuldigung wird ein Ersatzmann von dem zu dieser Zeit fehlenden Vertreter bestimmt. Dieser muss aber dem 2. Stand angehörig sein.
Rederecht kann jedem Adligen, Ritter oder Ratsmitglied verliehen werden, muss aber beantragt werden und kann bei Inaktivität entzogen werden.
Alle Adligen, Ritter und Ratsmitglieder haben das Recht die 4 Reichstagmitglieder zu wählen.
Zudem haben alle Adligen, Ritter und Ratsmitglieder das recht Anträge zu stellen. Rederecht wird ausschließlich für den eigenen Antrag gewährt.
Über die Zahlen und die Verhältnismäßigkeit der Vertreter lässt sich streiten und diese können auch durchaussinnvoll verändert werden.
Aufgrund der Einflussmöglichkeit der Regenten durch den Regentenrat ist zu überlegen ob Regenten nur Rederecht erhalten sollten und nicht als Vertreter entsandt werden.
Einfluss auf die Gesetze können sie über den Regentenrat nehmen.
Zudem sollte die Zeit die ein Antragsteller hat um seinen Antrag zu verändern auf einen oder eineinhalb Monate gekürzt werden.
Nach einem Monat sollte jeder zu Wort gekommen sein und wenn es mehrere Vorschläge gibt, sollte man die Entscheidung per Wahl treffen.
Eine Verlängerung der Diskussion kann per Bedarf im gemeinsamen Saal von abgestimmt werden. Die Abstimmung dauert 5 tage und wird mit einer absoluten Mehrheit beschlossen. Wird eine Verlängerung abgelehnt wird sofort eine Abstimmung vorbereitet. 2 Tage sind für die Vorbereitung zu wählen und 5 Tage für die wahl.
Im dritten Stand kann man auf Bürgervertreter verzichten.
Die Städte dürfen fortan jeweils nur einen Vertreter entsenden. Ob sie den Bürgermeister oder einen Bürgervertreter schicken darf jede Stand frei entscheiden.
Gildenmitglieder sollten nur halb so viele Vertreter entsenden wie es Städte gibt um die Verhätlnismäßigkeit zu wahren.
Um Abstimmungen schneller zu ermöglichen sollten klare und schnellere Fristen gesetzt werden.
Der Reichstag sollte aufgelöst werden und die Stände aufgewertet.
So könnten Gesetzesentwürfe dann aussehen.
Ein Antrag wird formal im gemeinsamen Saal geäußert.
Dort werden von allen Ständen gemeinsam Diskussionen geführt und Vorschläge gemacht.
Nach einem Monat werden die Vorschläge gesammelt und es wird innerhalb der Stände abgestimmt.
Jeder Stand gibt nach 5 Tagen die Abstimmungsergebnisse bekannt. Um einen Vorschlag zu beschließen müssen zwei Stände für diesen stimmen. Enthaltungen sind ungültig.
Bei drei oder mehr zur Wahl stehenden Vorschlägen wird der schwächste Vorschlag gestrichen und es wird neu abgestimmt.
Der schwächste Vorschlag wird anhand der Abstimmungsergebnisse ausgewählt. Bei drei Vorschlägen erhält der beste Vorschlag in jedem Stand 3 Punkte, der zweitbeste zwei und der letzte einen. Die Summe aus den Abstimmungen aller Stände bestimmen dann den Stärksten beziehungsweise schwächsten Vorschlag.
Eine Verlängerung der Diskussion kann beantragt werden. Hierbei wird innerhalb jedes Standes innerhalb von fünf Tagen abgestimmt. Es müssen zwei Stände mit einer absoluten Mehrheit für Ja Stimmen. Enthaltungen werden nicht eingerechnet.
Wenn ein Ergebnis zustande kam hat der Regentenrat 7 Tage Zeit gemäß ihrer Rechte ein veto einzulegen.
Dann wird das Gesetz der Königin zur Unterzeichnung unterbreitet, wobei sie von ihrem Vetorecht Gebrauch machen darf.
Um juristisch und formale Aspekte einzubringen, kann eine kleine Kammer gewählt werden. Bestehend aus 4 Abgeordneten aus jedem Stand.
Diese prüfen innerhalb von zwei Wochen den nach der Diskussion entstandenen Entwurf auf juristische Fehler und verweisen auch innerhalb der Diskussion auf formale Fehler.
Zuletzt geändert von Valondarion am Do 25. Jan 2018, 15:39, insgesamt 1-mal geändert.