Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
Aktuelle Zeit: Di 23. Apr 2024, 12:10

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 1 Beitrag ] 
Autor Nachricht
BeitragVerfasst: Sa 29. Jun 2013, 09:51 
Offline

Registriert: Do 9. Aug 2012, 22:17
Beiträge: 1529
Dorfdekret Heilbronn
Stand: 27.6.1461

Zitat:
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
werte Gäste unserer kleinen Stadt.
Herzlich Willkommen in Heilbronn.
~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~
0. Aktuelles
1.Ansprechpartner
2.Hilfe für Heilbronn
3.Feld-, und Berufsempfehlung
4. Informationen zu Krankheiten
5.Gesetze und Dekrete
§1 Geltungsbereich und die Zuständigkeiten
§2 Gesetzeshierarchie
§3 Mindestlöhne
§4 Handel
§4.1 Brotgesetz
§4.2 Spekulation
§5 Steuerordnung
§6 Pflichten der Bürgerwehr
§7 Schifffahrt und Hafenordnung
~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~

0. Aktuelles:
Krankheiten: Ein Heilmittel für die Krankheit MAS ist gefunden und auf dem Markt immer wieder verfügbar. Damit kann die Krankheit komplett geheilt werden. Ohne die Essenz tritt die Krankheit nur in eine inaktive Ruhephase ein, in der der Patient keine Symptome zeitg. Die Krankheit kann aber jederzeit wieder ausbrechen. Außerdem überträgt ein Träger der ruhenden Krankheit diese weiter und infiziert eventuell gesunde Leute.


1. Ansprechpartner im Überblick

Bürgermeister:
Hafelja

Hafenmeister:
Hafelja

Büttel der Stadt:
Travin121 (Oberbüttel)
Filox (Büttel)
Daysie (Büttel)

Kulturbeauftragte:
Kristine

EBV:
Filox

Stadtarchitekt:
Jiriki (in Vertretung Kaddock)

Bürgervertreter im Dritten Stand:
Madkley

Steuereintreiber:
Hafelja

Genda:
Miro_von_Berg

Mediziner mit Praxis im Ort:
Hafelja
Wewwer

~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~

2.Hilfe für Heilbronn

Das Rathaus stellt Spendenholz und Spendenbrot zu 20,00, 50,00 und 100 Talern auf den Markt.
Mit einem Kauf dieser Hölzer unterstützt Ihr die finanzielle Unabhängigkeit Heilbronns!
Im Ratskeller gibt es günstiges Essen und gutes Bier, wer dort einkehrt unterstützt das Rathaus!


3.Feld-, und Berufsempfehlung

Berufsempfehlungen variieren von Zeit zu Zeit, bitte nachfragen beim Bürgermeister!


4. Informationen zu Krankheiten

Viele stecken sich grade mit dem MAS (Marsaille-Aix-Syndrom) an.
Es ist zwar unangenehm, aber wenn ihr beim Essen aufpasst solltet ihr in 4-5 Tagen wieder fit sein. Zwar nicht gesund... aber ohne Beschwerden.

Esst einfach nur Mais, der ist bekömmlich und macht Euch satt. Alternativ könnt Ihr auch in einem der Wirtshäuser essen... Dort verträgt man das Essen auch.
Achtet darauf, ob Euch das Essen auch wirklich satt macht!!!

So lange Ihr euch schlecht fühlt solltet Ihr nur Leichte Kost (Mais....oder Essen im WH) zu Euch nehmen. Dann solltet ihr keine weiteren Einschränkungen haben.

Wenn die akute Krankheit abgeklungen ist, seid Ihr zwar immer noch krank....merkt aber erst einmal nichts mehr davon.

((verbreitet dann aber munter die Krankheit... was aber auch schon egal ist, weil man es auch einfach so bekommen kann, wenn ein Kranker im Ort ist ^^)

Im Moment ist es aber leider noch nicht möglich, die Krankheit zu heilen. Von daher ist Schonkost das einzige, was ich Euch raten kann.

Solltet ihr andere Probleme merken...andere Symptome, Einschränkungen irgendwelcher Art, so lasst es mich bitte wissen. Bisher ist aber nichts derartiges bekannt. Als Bürgermeisterin und Medizinerin verfolge ich das Ganze ja doppelt aufmerksam.

Nur so viel: Esst außerhalb des Wirtshauses nichts anderes als Mais.... Fisch, Fleisch und Dergleichen zeigen nur wenig sättigende Wirkung (1 HP) und der Effekt dass man sich stärker und schlauer fühlt bleibt ganz aus...

Ich wünsche allen erkrankten gute Besserung. Wenn ihr noch fragen habt, meldet Euch gerne wieder bei mir.

~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~

5.Heilbronner Dorfdekret

§1 Geltungsbereich und die Zuständigkeiten

Alle hier aufgeführten Gesetze und Dekrete gelten innerhalb unseres Dorfes Heilbronn für alle Mitbürger, Reisende, Organisationen, Parteien und jegliche Art von Vereinigungen.
Strafverfolgungen geschehen durch die hiesigen Büttel oder den Bürgermeister.

Verstöße gegen unsere Dorfgesetze werden vom Bürgermeister strafrechtlich verfolgt.
Verstöße gegen das Württembergische Gesetz werden vom Staatsanwalt strafrechtlich verfolgt.

§2 Gesetzeshierarchie

Die Kaiserdekrete und Reichsgesetze stehen über den Gesetzen von Württemberg und den Dorfdekreten.
Die Gesetze der Grafschaft von Württemberg stehen über den Dorfdekreten.
Mit der Verkündung der Gesetze, treten diese in Kraft, soweit nicht anders verfügt.


Eine Ausfertigung der Gesetze finden Sie in der Burg der Grafschaft.

84148108nx42724/aushaenge-f68/

***************************************

§3 Mindestlöhne:

16,00 Taler bei geforderten 0 - 10 Attributspunkten
18,00 Taler bei geforderten 11 - 17 Attributspunkten
19,00 Taler bei geforderten 18+ Attributspunkten


Die Nichteinhaltung wird als Sklaverei strafrechtlich verfolgt.

***************************************

§4 Handel

Heilbronner Bürger und Reisende / Händler werden von jeglicher Lizenz für Kauf und Verkauf befreit.
Der amtierende Bürgermeister behält sich jedoch vor, in gewissen Fällen den Verkauf bestimmter Waren, auch unbegründet, zu verbieten. Der Verstoß gegen ein solches Verbot steht unter Strafe.
Es obliegt dem Rathaus für einzelne Waren Mindest- und Höchstpreise festzulegen.

4.1 Brotgesetz - Hilfe für Neubürger

Das Rathaus verkauft exklusiv für Neubürger Brot zu 5,00 Taler!
((Definition Neubürger: Level 0))
Das Brot wird über das Wirtshaus "Heilbronner Ratskeller" oder über die Vergabe von Mandaten verkauft. (Mandaterklärung inklusive ;-))
Wer dieses in Anspruch nehmen möchte, kann sich bei Hafelja melden und ihr gegebenenfalls auch schreiben wann er im Wirtshaus sein kann damit das Brot entsprechend geliefert werden kann.


4.2 Spekulation

Spekulation (Aufkauf von Waren zum Weiterverkauf zu erhöhten Preisen ist verboten und wird grundsätzlich immer zur Anzeige gebracht!)
Auch die Spekulation auf dem Bodenmarkt (Ankauf von billigen Feldern und teurerer Verkauf) ist nicht erlaubt und wird zur Anzeige gebracht!
Das Rathaus ist von dieser Regelung ausgenommen.


§5 Steuerordnung

(1) Jeder Bürger, der ein Feld oder eine Werkstatt in Heilbronn besitzt ist steuerpflichtig.
(2) Die Höhe der Steuer wird vom örtlichen Bürgermeister selbstständig festgelegt.
(3) Der Bürger hat spätestens 14 Tage nach der Erhebung, die Steuer vollständig, mit den Säumniszinsen die ab dem 7. Tag erhoben werden, an das Rathaus zu entrichten.
(4) Der säumige Steuerpflichtige wird zeitnah, mind. aber nach 4 Wochen, nach dem verstrichenen Zahlungsziel vom Bürgermeister oder dem Zollwachtmeister schriftlich angemahnt. Eine Ausgleichsmöglichkeit gem. Württemberger Gesetzes wird dem säumigen Steuerpflichtigen vor einer Anklage geboten.
(5)
a) Kommt ein steuerpflichtiger Bürger dennoch der Zahlungsauforderung nicht nach so wird er wegen Betrug (Steuerhinterziehung) vor dem Gericht der Grafschaft von Württemberg angeklagt.
b) Die Strafe wird an der Höhe der Steuerschuld bemessen und kann den geschuldeten Betrag bis zu 50% übersteigen.
c) Kommt der Steuerpflichtige während des Prozesses der Steuerschuld nach gilt dies als strafmildernder Umstand. Ist dem der Fall darf die Strafe nur in einem Rahmen zwischen 5 und 50 Taler liegen.
(6)
a)Ein Aufenthalt im Kloster entbindet nicht von der Steuerpflicht.
Die Steuern nebst Säumniszinsen sind nach Rückkehr aus dem Kloster innerhalb von 14 Tagen zu entrichten. Maßgeblich ist das Datum der letzten Sichtung der Person in der Stadt (LogIn). Ausnahmen von dieser Frist kann der Bürgermeister auf Antrag zulassen.

b) Sollte sich ein Steuerschuldner nach längerem Klosteraufenthalt in einer finanziellen Notlage befinden, liegt es im Ermessen des Bürgermeisters, die Steuern oder angefallenen Säumniszinsen ganz oder teilweise zu erlassen.
Der Steuerschuldner hat dabei seine Notlage in geeigneter Form glaubhaft zu machen.

Das Rathaus beauftragt einen Zollwachtmeister. Dieser darf hiermit Steuerschuldner anschreiben und auch vor Gericht anklagen.
______________________________________

Jedes Feld wird aktuell mit 1,50 Talern, jede Tierzucht mit 1,0 Talern und jede Werkstatt mit 2,50 Talern besteuert.

***************************************
§6 Pflichten der Bürgerwehr
(1) Nach vollendeter Arbeit sind die Sichtungen dem Gendarmerieführer oder der Bürgermeisterin zu melden!!!

§7 Schifffahrt und Hafenordnung

Für den Aufenthalt im Hafen Heilbronns entfallen gemäß der Württemberger Gebührenordnung:

2 Taler Hafensteuer die automatisch als Steuer im Profil gezahlt werden können

Auszug aus dem Gesetzbuch:
1. Zum Anlegen eines Schiffes in einem Württemberger Hafen bedarf es einer Anlegeerlaubnis.

2. Das Erteilen einer Anlegeerlaubnis sowie der Schiffbau und die Schiffreperatur erfolgen ausschließlich unter Vorbehalt der Prüfung des Leumunds und der Redlichkeit des Anfragenden und können im Zweifel ohne Angabe von Gründen vom Hafenmeister abgelehnt werden.

3. Die maximale Liegedauer in einem Württemberger Hafen beträgt 21 Tage. Eine Verlängerung kann vom zuständigen Hafenmeister oder Baumeister bis auf Widerruf unbefristet gewährt werden. Ein Unterbrechung der Liegezeit von weniger als vier Tagen verlängert die Frist nicht.

4. Ausgenommen hiervon sind Schiffe der Grafschaft oder sonstige Schiffe, die für die Grafschaft im Einsatz sind.

5. Der Hafenbevollmächtigte oder Regent kann eine Verlegung in einen anderen Hafen anordnen. Diesem ist zwingend Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung der Anordnung kann der Graf den Liegeplatz gewaltsam räumen lassen. Möglicher entstehender Schaden an Leib und Leben sowie materieller Schaden gehen zu Lasten des Eigners.

~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~
Herzliche Grüße
Hafelja
Bürgermeisterin von Heilbronn


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Sa 29. Jun 2013, 09:51 


Nach oben
  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 1 Beitrag ] 

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde


Wer ist online?

0 Mitglieder


Ähnliche Beiträge

Dekret von Rottweil - Stand 12.6.1461
Forum: Öffentliches Ratsarchiv
Autor: Selden
Antworten: 0
Dekret von Zwiefalten - Stand 27.7.1461
Forum: Öffentliches Ratsarchiv
Autor: Mezcalina
Antworten: 0

Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
cron
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group


Bei iphpbb3.com bekommen Sie ein kostenloses Forum mit vielen tollen Extras
Forum kostenlos einrichten - Hot Topics - Tags
Beliebteste Themen: Erde, ORF, Haus, USA, NES

Impressum | Datenschutz