Verehrte Ratsmitglieder,
es wurde über die Vergabe eines Kirchenstipendiats diskutiert und die nun gefasste Form liegt zum Beschluss vor.
Beschluss hat geschrieben:
Die Grafschaft Württemberg gewährt einem Jedem, der den Weg zum Vikar geht oder Kirchenstudenten, die den Priesterweg suchen, auf Antrag Beihilfe in Form von Talern (Voll- oder Teilübernahme der Vorlesungskosten), vergünstigten Nahrungsmitteln, Geleitschutz usw. Die Unterstützung wird individuell nach Bedarf ermittelt.
Voraussetzung dafür ist der ernsthafte Wille, den Weg der Kirche bis zum Ende zu gehen und die Fürsprache des Mentors, der die Ausbildung bisher geleitet hat.
Die vollständige Diskussion ist nachzulesen unter:
84148108nx42724/sitzungssaal-f6/kirchenstipendiat-mit-bm-und-padre-t2688.htmlAbstimmungsfrage:Soll künftig ein individuelles Kirchenstipendiat vergeben werden?
Abstimmungsoptionen:
Abstimmungsregeln nach der Geschäftsordnung des Rates:- Die Abstimmung läuft 48 Stunden.
- Es ist offen abzustimmen.
- Jedes Ratsmitglied hat eine Stimme.
- Es zählt die einfach Mehrheit der Stimmen, bei Stimmengleichheit entscheidet der Graf
- Die Abstimmung ist gültig, wenn mindestens neun Ratsmitglieder abgestimmt haben.
Als Wortführerin
Mezcalina von Araja