Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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Soll §2 des Sicherheitsgesetzes um diesen Abs. 4 ergänzt werden?
Umfrage endete am So 10. Jan 2016, 12:06
Ja 78%  78%  [ 7 ]
Nein 22%  22%  [ 2 ]
Enthaltung 0%  0%  [ 0 ]
Abstimmungen insgesamt : 9
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BeitragVerfasst: Fr 8. Jan 2016, 12:06 
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Werte Ratsmitglieder,

in der Diskussion zum Nachrichtendienst wurde das Problem der kurzfristig niedergelegten Gendaposten aufgeworfen. Im Rat wurde daher das Thema einer Kündigungsfrist für die Gendarmen beratschlagt, über deren Einführung hier mit einer Ergänzung des §2 Württemberger Sicherheitsgesetz um einen neuen Absatz (4) abgestimmt werden soll.

Änderung im Sicherheitsgesetz hat geschrieben:
§2 Gendamerie

(1) Die Gendarmerie ist die durch den Obersten Feldrichter (OFR) eingestellte Truppe zum Schutz des Rathauses. Sie ist über ihre Aufgabe und deren Durchführung zu informieren.

(2) Die Gendarmerie darf in Friedenszeiten nicht außerhalb des eigenen Ortes, im Verteidigungsfall nicht außerhalb der Grafschaft tätig werden.

(3) Mitglieder der Armee dürfen auch Mitglieder der Gendarmerie sein. Ihre Verpflichtungen gegenüber der Armee haben jedoch Vorrang.

(4) Gendarmen dürfen ihren Dienst nur mit einer Frist von 7 Tagen beenden, Ausnahmen können vom Grafen genehmigt werden.


Abstimmungsfrage:
Soll §2 des Sicherheitsgesetzes um diesen Abs. 4 ergänzt werden?

Abstimmungsoptionen:
  • Ja
  • Nein
  • Enthaltung

Abstimmungsregeln nach der Geschäftsordnung des Rates:
  • Die Abstimmung läuft 48 Stunden.
  • Es ist offen abzustimmen.
  • Jedes Ratsmitglied hat eine Stimme.
  • Es zählt die einfach Mehrheit der Stimmen, bei Stimmengleichheit entscheidet der Graf
  • Die Abstimmung ist gültig, wenn mindestens neun Ratsmitglieder abgestimmt haben.

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:arrow: JA Sicher eine gute Ergänzung zumal gerade wieder jemand plötzlich alles hin geschmissen hat (Seelenfang, Esslingen).

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BeitragVerfasst: Fr 8. Jan 2016, 12:28 
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:arrow: Nein, weil es damit noch schwerer wird, die Leute für das Amt zu begeistern.


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Nein, sehe es wie Slaufa.

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