Die Abstimmung ist mit 11 abgegebenen Stimmen des Rates gültig.
Der Rat von Württemberg hat sich
für Regelung zu Händlerreisen entschieden.
Die Abstimmungsergebnisse im Detail:
Mit "Ja" stimmten: Blackrabbit, Butterfly9, Carlson, Dino, Galaresch, Lady_Nicki, Moritz_kaspar, Zenta, (8)
Mit "Nein" stimmten: - Keiner -
Enthaltungen: Mezcalina, Nalinga, Sualtim (3)
Nicht abgestimmt haben: Sir Reginald (ausgeschlossen)
Zitat:
Regelung zu Händlerreisen
Vereinbarungen und Aufträge für Händleraufträge bedürfen immer der Schriftform. Änderungen und individuelle Absprachen sind stets mit dem Handelsbevollmächtigten abzusprechen und müssen schriftlich dokumentiert werden.
Für Händler, die im Auftrag der Grafschaft Waren zu einem bestimmten Preis an- und/oder verkaufen gilt:
- bei Reisen auf dem Landweg werden Reisetage (2 Knoten/Tag) mit je 10 Talern pro Tag vergütet. Wartetage an denen gearbeitet werden kann, werden nicht vergütet.
- bei Reisen auf dem Seeweg werden ebenfalls die Reisetage (die Tage an Bord) mit 10 Talern vergütet, Tage an Land, an denen gearbeitet werden kann, werden nicht vergütet.
Die Regulierung von Verlusten im Schadenfall erfolgt individuell.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich stets die jeweiligen gültigen Marktgesetze und Handelsdekrete zu beachten und einzuhalten.