Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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Soll das württemberger Gesetz entsprechend dem Vorschlag geändert werden?
Umfrage endete am Fr 4. Jun 2010, 16:54
Ja 45%  45%  [ 5 ]
Nein 55%  55%  [ 6 ]
Enthaltung 0%  0%  [ 0 ]
Abstimmungen insgesamt : 11
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BeitragVerfasst: Di 1. Jun 2010, 16:54 
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Aktive Mitglieder der württembergischen Armee, die in ein Rats- oder Bürgermeisteramt gewählt werden, erhalten für die Dauer ihres Amtes den Status eines Zivilisten. Nach Amtsbeendigung, ist der vorherige Status mit sofortiger Wirkung reaktiviert. Ein Aus- und wieder Eintreten in die Armee ist nicht nötig.

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Verfasst: Di 1. Jun 2010, 16:54 


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BeitragVerfasst: Di 1. Jun 2010, 16:55 
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BeitragVerfasst: Di 1. Jun 2010, 17:02 
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BeitragVerfasst: Di 1. Jun 2010, 17:54 
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BeitragVerfasst: Di 1. Jun 2010, 18:05 
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BeitragVerfasst: Di 1. Jun 2010, 18:30 
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dagegen, weil ich denke, dass der Reservisten-Status angemessener wäre, als der Zivilstatus

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BeitragVerfasst: Di 1. Jun 2010, 18:54 
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Ebenfalls dagegen, auch ich wäre lieber Reservist (ist also nur eine Formsache).

Grüße
Jussi

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BeitragVerfasst: Di 1. Jun 2010, 21:24 
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:gegen: gründe gibts genügend

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BeitragVerfasst: Di 1. Jun 2010, 21:27 
Nein, weil es vollkommen ausreicht, der Armeeführung die Anweisung zu geben, Amtsträger in die Reserve zu versetzen.


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BeitragVerfasst: Di 1. Jun 2010, 21:31 
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Pssscht...diskutieren kannste im Bereich :) *lächelt und hüpft davon*

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