Beschlüsse und Abstimmungen des Rates von Württemberg
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[Erlass] Monatliche Bestandsaufnahme der Ratshäuser

Fr 6. Aug 2010, 10:51

[quote][b]Dekret über monatliche Bestandsaufnahme der Ratshäuser[/b]

[b]§1 - Monatliche Bestandsaufnahme[/b]
1. Die Bürgermeister der Württembergischen Dörfer werden angewiesen, am letzten Tag jeder laufenden Amtsperiode eine Bestandsaufnahme ihrer Rathäuser vorzunehmen.

[b]§2 - Amtswechsel im Rathaus[/b]
1. Der scheidende Amtsinhaber hat seinen Nachfolger in die Pflichten dieses Dekretes einzuweisen.
2. Neu gewählte Bürgermeister müssen bei Amtsantritt unverzüglich die Bestandsaufnahme ihres Vorgängers bestätigen.
3. Sollte eine gravierende Abweichung in der letzten Bestandsaufnahmen zum aktuellen Stand im Rathaus bestehen, ohne dass es eine plausible Erklärung dafür gibt, so ist der Württemberger Rat davon in Kenntnis zu setzen.

[b]§3 - Ersterfassung[/b]
1. Eine Ersterfassung des Bestandes ist innerhalb von 2 Tagen nach Geltung dieses Dekretes vorzunehmen.

[b]§4 - Dokumentation[/b]
1. Im Rahmen der Bestandsaufnahme sind die folgenden Bereiche zu überprüfen:
a) Bargeldbestand des Rathauses
b) Warenbestand des Rathauses
c) Liste der ausgegebenen Mandate
d) Inhalt jedes einzelnen ausgegebenen Mandates
e) Übersicht der Steuerschuldner

2. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme sind dem Rat von Württemberg als Abschrift zur Verfügung zu stellen. Diese Abschrift ist vom Amtsinhaber zu siegeln.

[b]§5 - Zuwiderhandlung[/b]
1. Zuwiderhandlungen werden als Verrat an der Grafschaft von Württemberg gewertet.

gez.
Jussi, Graf von Württemberg
04.08.1458
[img]http://i305.photobucket.com/albums/nn230/Thrawn1990/Siegelkleincopy.png[/img][/quote]

Fr 6. Aug 2010, 10:51

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