Ein kleiner Exkurs:
StGB hat geschrieben:
Wer in anderen Fällen als den nachstehend genannten so handelt, dass sein Handeln Schaden oder Gefährdung für andere oder die Grafschaft von Württemberg darstellt, kann im Ermessen des Staatsanwaltes angeklagt werden.
Richtervertrag hat geschrieben:
Jede strafbare oder verbrecherische Handlung, von der der Richter annimt, dass sich der Angeklagte ihrer schuldig gemacht hat, wird mit einer Strafe geahndet.
Richtervertrag hat geschrieben:
Bei Fehlen eines spezifischen Gesetzes, muss der Richter auf der Basis seines juristischen Sachverstandes sein Urteil fällen.
Alles, was jemandem schadet, kann verboten sein. Es ist fast schon überflüssig alle weiteren Gesetze zu haben, aber die bieten den Bürgern nunmal etwas mehr Rechtssicherheit. Bei solchen Delikten, die nicht gesetzlich geregelt sind, zählt dann wieder die Moral und grundsätzliche ungeschriebene Regeln für ein geordnetes Zusammenleben. Die Einordnung bestimmt zunächst der Staatsanwalt und zuletzt der Richter.
Nun zum eigentlichen Thema:
Einen Verhörraum gibt es bereits. In unserem Justizbüro in der Weinstube gibt es einen kleinen Nebenraum, der genau für 2 Personen groß genug ist. Ich hab ihn auch schon einige Male benutzt. Und ich werd' ihn in den kommenden Tagen nochmal benutzen müssen.
Und noch etwas ganz grundsätzliches zur Arbeit in der Justiz:
Ich hab das Gefühl, dass wir es uns in der Justiz absichtlich schwer macht. Die Justiz als "schärfstes Schwert" der Grafschaft besonders reglementieren. Ihr jegliche Handhabe nehmen. Wenn man schon Grundsatzdebatten darüber führen muss, ob man einen Verbrecher der definitiv eine Gefahr für alle Bürger darstellt, länger festhalten darf, dann läuft was falsch. Hier sollte man nach dem Grundsatz "Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen" handeln.