Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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BeitragVerfasst: So 7. Dez 2014, 13:16 
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"Ich finde den Vorschlag gut.

Nichts desto trotz hätte ich gerne präzisiert, wer nach Klageerhebung berechtigt ist, zu entscheiden, ob der Gefangene in Haft verbleibt. Das wird mir als Laie zumindest nicht klar.

Und... Der Informationsweg von Büttel zum Staatswalt und zum Regenten, wie funktioniert der? Wenn der Inhaftierte nur zum Büttel gebracht wird"
- wie bereits gesagt... Laie.

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Verfasst: So 7. Dez 2014, 13:16 


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BeitragVerfasst: So 7. Dez 2014, 13:28 
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Registriert: Do 7. Nov 2013, 21:52
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Guter Einwand, Jellena.

Zitat:
§ X Beugehaft

1. Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine Person ein Verbrechen begangen hat, darf man sie festhalten. Die festgehaltene Person muss umgehend zu den Strafverfolgungsbehörden (Büttel, Staatsanwalt, Regent) gebracht werden.

2. Festgehaltene Personen müssen ordentlich behandelt werden. Sie müssen sofort freigelassen werden, wenn eine Klageerhebung durch den Staatsanwalt oder Regenten ausgeschlossen wird. Die Klageerhebung muss ansonsten innerhalb von drei Tagen erfolgen. Nach der Klageerhebung ist vom Staatsanwalt und Regenten gemäß dem Amtseid zu entscheiden, ob die Person weiterhin in Beugehaft bleibt. Die Beugehaft endet spätestens nach Urteilsspruch. Wird eine Person freigesprochen, so ist sie für die Beugehaft zu entschädigen. Die Beugehaft kann als Kerkerhaft im Urteil angerechnet werden.

3. Der Richter ist über die Festnahme umgehend zu informieren. Er hat die Person freizulassen, wenn die Beweise nicht ausreichen um eine Festnahme nach Absatz 1 zu begründen. Weiterhin kann er sie freilassen, wenn die Festnahme außer Verhältnis zum erwartbaren Strafmaß steht oder von der Person keine Gefahr ausgeht.



Den Bütteln würde dann gesagt werden, dass sie den Gefangenen umgehend zum Staatsanwalt ins Büro zu bringen haben. Wichtig war für mich, dass der Bürger, der einen Verbrecher festhält, möglichst schnell einen Ansprechpartner findet, und dafür nicht durch die halbe Grafschaft zum Staatsanwalt reisen muss.

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BeitragVerfasst: So 7. Dez 2014, 13:37 
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Sie nickt. "Dann warten wir, was die anderen zu dem Vorschlag meinen"

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BeitragVerfasst: So 7. Dez 2014, 14:02 
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((Mir fällt da leider etwas auf. Es darf kein Gesetz geben. Wieso wollt ihr etwas in das württembergische Gesetzbuch aufnehmen, wenn die Spieler selber entscheiden, ob sie es machen wollen oder nicht!

Jedes Gesetz in unserem Gesetzbuch kann angewendet werden ohne den Spieler zu fragen und nun holen wir eines hinein wo jeder selbst entscheiden kann? Das wird im RP viele Fragen aufwerfen und es nicht einfach machen.

Wieso wollen wir so etwas ins Gesetz holen? Wir haben kein Gesetz das uns nicht erlaubt so etwas zu tun!
Und ich bin immer noch gegen die Haft und dazu eine Ingame-Anklage. ))


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BeitragVerfasst: So 7. Dez 2014, 14:19 
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(( Entschuldige, wie kommst du jetzt bitte darauf?

Wir reden hier von Verbrechen wie Mord oder Rathaussturm, wo die Delinquenten im Wirtshaus sitzen oder das im Forum ausspielen. Jeder, der mitspielt, ist damit auch einverstanden. Wir hätten in dem Gesetz selbst strenge Regeln, wie wir damit umgehen. 3 Tage, mehr nicht. Oder eine Gefahr für die Bürger... ))

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BeitragVerfasst: So 7. Dez 2014, 14:32 
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((denke doch bitte mal etwas weiter als nur von A nach B.

Wenn wir das im Gesetz stehen haben, dann gilt das für jeden! Wie erklärst du im RP das Charakter A nach dem Gesetz in Beugehaft genommen wird aber Charakter B immer noch frei herum läuft obwohl er das Gleiche getan hat?

Es gibt kein Gesetz das sagt, wir dürfen es nicht. Brauchen wir also ein Gesetz das sagt wir dürfen es?

Was wir in beider Fällen brauchen ist, dass der der Spieler mitspielt. Ein Gesetz ist daher nicht nötig.))


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BeitragVerfasst: So 7. Dez 2014, 14:40 
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(( Wem muss man das denn bitte erklären? Es steht ganz deutlich dort, dass das jeder kann. Wer sich darüber beschwert, darf die Person selbst festnehmen. Ansonsten gilt, dass die Büttel immer auf der Suche nach solchen Leuten sind. Wenn sie nicht mitspielen zählen sie als "im Gericht". Wir reden hier von Leuten wie den Vögeln, die ihre Flucht im RP ausspielen. Oder Kneipenschlägern. Oder Vergewaltiger. Nicht Steuersündern, die das klicken vergessen haben. Das ist ein RP Gesetz von und für RPler.

Wie sehr das Gesetz nicht nötig ist sehen wir beide ja. Ich bin deiner Meinung, dass eine solche Gefangennahme derzeit erlaubt ist, aber es sind keine Regeln dafür festgelegt, wann, wielange, wo oder wie... So gibt es eine Möglichkeit, die dem Gegenspieler gleichzeitig das Wissen ermöglicht, was mit ihm passiert und warum. ))

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BeitragVerfasst: So 7. Dez 2014, 14:45 
Freas hat geschrieben:
(( aber es sind keine Regeln dafür festgelegt, wann, wielange, wo oder wie... ))


(doch, solange alle beteiligten Parteien mitspielen möchten. die Aufgabe der Akteure des Rechtssystems besteht darin, für ein Minimum an Ordnung zu sorgen (Ohne der Freude der Spieler - inklusive der Delinquenten - zu schaden)


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BeitragVerfasst: So 7. Dez 2014, 14:47 
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(( Dino, das stimmt, ja. Ich meine aber RP-Regeln, nicht Spielregeln^^

Könnten wir vielleicht zurück ins RP? :-) ))

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BeitragVerfasst: Mo 8. Dez 2014, 17:19 
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Zitat:
seh ich das recht das freas das rp forum vom ig trennt?
nach den agbs gelten die regeln celsius sowohl im forum wie ig acuh was das rp angeht
bsp power rp ist verboten wenn cih wen 5 monate in nen stinkendes loch werf hat ers vlt verdient aber der spieler kann eventuell aufhörn weil er keine lust mehr hat ergo verstoß gegen die ig regeln

auch find ich es etwas sinnfrei die rp wh verhaftungen vorzunehmen wie bei den vögeln
dadurch stärkt man ihr rp und bestätigt sie
ignorier und ausschließen sind viel wirksamer
also über sie hinweg rp ohne auf sie einzugehen als wenn sie luft sind

gruß gala


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