Dann erbitte ich mal Rederecht für Dino.
Vielleicht können wir von dem Einzelfall "Squrat" wegkommen und etwas allgemeiner diskutieren?
Es geht im Grunde um Strafverfolgung. Das Ziel muss also sein einen mutmaßlichen Straftäter der Staatsanwältin zuzuführen, damit sie die Person anklagen kann oder der Richter sie befragen kann. Nicht kürzer und nicht länger. Es ist sicherlich keine Strafe. Es ist schließlich im Interesse der Person selbst, dass die Anschuldigungen aufgeklärt werden, und wenn es das nicht ist, dann ist es besser, wenn die Person nicht auf der Straße rumläuft. Man hat also durchaus eine gute Legitimität dafür.
Die Frage die offen bleibt: Wer soll soetwas machen dürfen? Nur der Staatsanwalt und die Büttel? Oder jeder Bürger? Da bleibt mir die Frage, warum sollte ein Gendaführer oder Bürgermeister jemanden, der einer Straftat dringend verdächtig ist, nicht festnehmen dürfen? Warum sollte ein Vasall das nicht dürfen? Ich finde also durchaus, dass das jeder Bürger können sollte.
Dann bleibt noch fraglich, wielange soetwas sein sollte. Darüber sollte der Richter entscheiden, je nachdem, wie sehr sich der Tatverdacht erhärtet hat. Wenn es klar ist, dass die Person nichts getan hat, so sollte sie umgehend freigelassen werden. Wenn allerdings alles gegen eine Person spricht, so sollte man sie zumindest bis zur Klageerhebung festhalten können, die natürlich umgehend zu erfolgen hat.
Dass sich die Person freiwillig meldet halte ich für problematisch. Nicht, weil man das nur mit vertrauenswürdigen Personen machen kann, sondern weil jeder, der nicht gerade direkt in den Knast möchte, weil er ein Verbrechen begangen hat, sofort untertauchen wird. Wir warnen ihn quasi mit der freundlichen Aufforderung "Komm doch bitte hierher.", sodass er höchstwahrscheinlich untertauchen wird. Seien wir ehrlich, wer, der weiß, dass er ein Verbrechen begangen hat, würde freiwillig zum Staatsanwalt gehen, damit er ihn anklagen kann? Wäre ich ein Räuber, ich würde laufen.
Daher folgender Gesetzesvorschlag für das StGB:
Zitat:
§ X Beugehaft
1. Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine Person ein Verbrechen begangen hat, darf man sie festhalten. Die festgehaltene Person muss umgehend zu den Strafverfolgungsbehörden (Büttel, Staatsanwalt, Regent) gebracht werden.
2. Festgehaltene Personen müssen ordentlich behandelt werden. Sie müssen sofort freigelassen werden, wenn eine Klageerhebung durch den Staatsanwalt oder Regenten ausgeschlossen wird. Die Klageerhebung muss ansonsten innerhalb von drei Tagen erfolgen. Nach der Klageerhebung ist gemäß dem Amtseid zu entscheiden, ob die Person weiterhin in Beugehaft bleibt. Die Beugehaft endet spätestens nach Urteilsspruch. Wird eine Person freigesprochen, so ist sie für die Beugehaft zu entschädigen. Die Beugehaft kann als Kerkerhaft im Urteil angerechnet werden.
3. Der Richter ist über die Festnahme umgehend zu informieren. Er hat die Person freizulassen, wenn die Beweise nicht ausreichen um eine Festnahme nach Absatz 1 zu begründen. Weiterhin kann er sie freilassen, wenn die Festnahme außer Verhältnis zum erwartbaren Strafmaß steht oder von der Person keine Gefahr ausgeht.
Das ist ganz bewusst sehr offen formuliert und im Sinne des Festgehaltenen. Es gibt weiterhin jedem die Möglichkeit einen Verbrecher festzunehmen.
Und etwas weiteres, ganz wichtiges: Wenn jemand eine Person gefangen nimmt, es aber keine Tatsachen gibt, die die Annahme rechtfertigen (Im Sinne des Absatz 1) so ist das nach §3 Abs. 2 StGB strafbar. Allerdings auch
nur, wenn es vorsätzlich ist. Wenn die festnehmende Person nicht weiß, dass die Person am Ende freigesprochen wird, ist das in Ordnung. Ex ante ist hier das Zauberwort.
Weiterhin hat sowohl der Staatsanwalt, als auch der Regent hier Entscheidungsgewalt. Nur wenn beide einer Beugehaft zustimmen, wird sie auch durchgeführt. Der Richter hat dann noch im Sinne des Festgehaltenen ein Vetorecht. Dadurch ist auch sichergestellt, dass Steuersünder nicht 10 Tage in Beugehaft genommen werden oder Personen, die beleidigt haben, überhaupt in Beugehaft kommen.
Und sollte die Beugehaft letztlich doch einen Unschuldigen getroffen haben, so ist die Person zu entschädigen. Ich habe bei Leiv. letztens 10 Taler pro Tag zugesprochen. Ich denke, dass das ein guter Wert ist, um die Umstände zu entschuldigen. ((Die Person kann schließlich in der Zeit noch arbeiten))
Unter genannten Umständen ist eine Beugehaft durchaus legitim.
(( Zumal das auch nur RPler betrifft. Jemand, der nie im Wirtshaus ist und auch in Foren-RPs nicht mitspielt kann nicht festgenommen werden. Es passiert also keinesfalls gegen den Willen einer Person. ))