Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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BeitragVerfasst: Sa 6. Dez 2014, 19:03 
Ich will euch nicht stören, dann bitte ich darum meinen Brief, den Ana hier veröffentlich hat, getrennt zu behandeln denn alles war bekannt, nix ist geschehen. Da hätte ich gern Antworten.

Und nochwas, hätte man die ganzen Infos nicht seit Wochen ignoriert, hätte man Squrat vor die Wahl gestellt Farbe zu bekennen, hätte sie auf der Liste der Geächteten stehen können und wir hätten sie rechtmässig festsetzen können. Die ganze Diskussion "brauchen wir....?" wäre überflüssig, hätte mal irgendwer die Informationen beachtet!


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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Sa 6. Dez 2014, 19:03 


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BeitragVerfasst: Sa 6. Dez 2014, 20:01 
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Dino hat geschrieben:
Jede Person, die die genannten Personen nach Ablauf der 3-Tagesfrist Schutz bietet, sie verteidigt, Obdach gewährt oder sonstwie unterstützt läuft Gefahr ebenfalls die Last der Acht zu tragen


Keins davon trifft auf die Gräfin zu.
Wenn doch, beweise es, dann sehen wir weiter.
Noch sehe ich im Mitreisen, oder weil sich einer für sie austauschen will, keines der angegebenen Punkte als bewiesen an.
Weder hat sie Schutz geboten, noch sie verteidigt, noch Obdach gewährt, oder anders unterstützt.
Das ist einfach ein Fakt der noch nicht widerlegt wurde. Ob es gefällt oder nicht.
Schutz bieten, Obdach gewähren, verteidigen, unterstützen, sieht für mich anders aus.

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BeitragVerfasst: Sa 6. Dez 2014, 20:44 
Ana! "sonstwie unterstützt" Sie hat sich ihnen angeschlossen! Seit Wochen! Das ist sonstwie!
Falls es anders ist, hätte sie das vor Gericht ja klarstellen können.

Ich muss das Beweisen????????
Wir haben zig Indizien geliefert, soll ich sie demnächst in einer Waldhütte befragen, ihr untern Rock gucken um das Brandzeichen zu finden? Soll ich einen Prozess eröffnen und mir ihre Aussage anhören? Soll ich ihren Lehensherren anschreiben mit der Bitte sie zu rufen, um zu sehen ob sie ihm noch gehorcht?

Wieso jagen wir überaupt ne Bande? Vielleicht sind Jesco oder Zingar ja auch nur zufällige Mitreisende


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BeitragVerfasst: Sa 6. Dez 2014, 22:53 
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Beiträge: 2733
Sie wurde wahrscheinlich freigelassen weil sie eine Gräfin ist und der Adel scheint unschuldig zu sein. Bzw.muss mig Samthandschuhen angefasst werden. Das ist das was ich so als thenor raus gehört habe.

Um zum Thema zurück zu kommen. So einen gesetz wäre ich nicht abgeneigt.

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BeitragVerfasst: Sa 6. Dez 2014, 22:56 
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Dino, es geht nicht ums sonstwie, sondern hauptsächlich ums unterstützen.
Also, ist es Unterstützung mitzureisen?

Und ja, Major White. Ganz genau so ist es!
Solange ihre vorgeworfene Schuld vor Gericht nicht bewiesen wurde jedenfalls!

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BeitragVerfasst: Sa 6. Dez 2014, 23:13 
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Und wenn sie nun schuldig des versuchten Mordes ist, dann wurde eine Vrbrecherin freigelassen weil sie dem Adel angehört.

So langsam bin ich der Meinung das wir das banner auch auflösen können. Gefangene die gemacht werden werden freigelassen. Und wenn man einen vogel tötet dann ist man ein Mörder. Egal was gemacht wird ist falsch und einige des Rates stehen lieberfür geächtete ein als für das Banner.

Dann drehte er sich umund ging.

Hinter unserem Rücken werde skye und Ana bestimmt alles interne an die vögel weitergeben. So wie sie über das Banner denken. dachte er so bei sich.

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BeitragVerfasst: Sa 6. Dez 2014, 23:27 
Anastasia hat geschrieben:
Solange ihre vorgeworfene Schuld vor Gericht nicht bewiesen wurde jedenfalls!


Jetzt hast du es erfasst! Vor Gericht sollte sich entscheiden ob jemand schuldig oder unschuldig ist, das hat nicht ein Rat zu entscheiden, sondern die Justiz. Diskutiert ihr beim nächsten Raub auch ob die Beweise ausreiche oder nicht, ob man den Täter anklagt oder laufen lässt?

Verstehst du mich eigentlich nicht? Mitreisen, unterstützen....sie hat sich den Vögeln angeschlossen, sie hat ein Brandmal als Beweis. Sie ist Mitglied einer Bande, die hier mehrfach Rathäuser ausgeplündert hat. Aber man hat sie laufen lassen, man hat Augen und Ohren zugemacht!


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BeitragVerfasst: So 7. Dez 2014, 00:09 
Sie sah das ganz ähnlich wie Dino. Aber letztlich waren die Worte des Grafens klar gewesen und zumindest sie hat darin den Hinweis gehört, dass sie die Gräfin besser nicht anklagen sollte. Zumal eine Anklage sowieso nicht nötig gewesen wäre, denn damit hätte sie keine Acht aussprechen können - denn SIE konnte das sowieso nicht. Und eine einfache Anklage - eine weitere - wirkte bei Vögeln so viel wie ein Tropfen Wasser um ein Feuer zu löschen.

"Deswegen unterhalten wir uns hier, Dino. Damit in Zukunft besser 'ermittelt' werden kann, ohne, dass man sofort Gegenwind bekommt, wenn man einen Verdächtigen falsch ansieht - verzeiht die leichte Übertreibung. Manchmal braucht es solche Ereignisse, um zu sehen, wo man etwas für die Zukunft verbessern kann."

Davon abgesehen gab sie die Hoffnung noch nicht auf, den letzten entscheidenden Beweis zu bekommen.


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BeitragVerfasst: So 7. Dez 2014, 10:07 
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Beiträge: 10278
Den Kopf schüttelt sie dezent. Zu White.
"Ohne Worte" und deshalb kriegt er keine weiteren Worte.
Denn nun sieht sie wieder zu Dino.

"Wer hat dieses Brandmal gesehen? Du? Ich nicht. Dino, ich wurde hier zu oft vorverurteilt, als das ich nun anfange dasselbe bei Anderen zu tun.
Solange ich keine Handfesten Beweise sehe, werde ich es nicht glauben können.
Wird ihre Schuld bewiesen, dann kann man es nicht wegreden.
Doch mitzureisen, ist kein Beweis für mich.
In deinen Augen ist ihre Schuld, zu ihnen zu gehören, ein Mal zu tragen und und und alleine damit bewiesen, das sie mitreist.
Ich habe ein Kind von dem Anführer dieser Bande.
Was bin ich dann? Die Räuberkönigin?
Sei mir nicht böse und ich entschuldige mich auch, das wir nun immer wieder abweichen vom Kern der Diskussion.
Aber mich wird man mit etwas so geringem nicht überzeugen können.
Es gehört mehr dazu und vielleicht wäre ich objektiver, wenn ich nicht selber schlechte Erfahrungen gemacht hätte.
Ich will gar nicht sagen, das nur meine Sicht die einzig Richtige ist.
Aber es ist eben Meine bisweilen und bisweilen ist kein Beweis gefallen, außer ihr Mitreisen.
Mehr kannst du nicht vorweisen. Der Rest ist dazu gedichtet.

Und wenn du so weiter machst, schimpft Jussi bald mit dir. Du hast kein Rederecht, weißt du doch."
Eigentlich würde sie das nicht sagen, aber sie will ihren Bruder eben iwie still kriegen grad.
Solange er redet, kann sie ja auch nicht die Klappe halten. Doofer Teufelskreis, mhm.

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BeitragVerfasst: So 7. Dez 2014, 12:23 
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Dann erbitte ich mal Rederecht für Dino.

Vielleicht können wir von dem Einzelfall "Squrat" wegkommen und etwas allgemeiner diskutieren?

Es geht im Grunde um Strafverfolgung. Das Ziel muss also sein einen mutmaßlichen Straftäter der Staatsanwältin zuzuführen, damit sie die Person anklagen kann oder der Richter sie befragen kann. Nicht kürzer und nicht länger. Es ist sicherlich keine Strafe. Es ist schließlich im Interesse der Person selbst, dass die Anschuldigungen aufgeklärt werden, und wenn es das nicht ist, dann ist es besser, wenn die Person nicht auf der Straße rumläuft. Man hat also durchaus eine gute Legitimität dafür.

Die Frage die offen bleibt: Wer soll soetwas machen dürfen? Nur der Staatsanwalt und die Büttel? Oder jeder Bürger? Da bleibt mir die Frage, warum sollte ein Gendaführer oder Bürgermeister jemanden, der einer Straftat dringend verdächtig ist, nicht festnehmen dürfen? Warum sollte ein Vasall das nicht dürfen? Ich finde also durchaus, dass das jeder Bürger können sollte.

Dann bleibt noch fraglich, wielange soetwas sein sollte. Darüber sollte der Richter entscheiden, je nachdem, wie sehr sich der Tatverdacht erhärtet hat. Wenn es klar ist, dass die Person nichts getan hat, so sollte sie umgehend freigelassen werden. Wenn allerdings alles gegen eine Person spricht, so sollte man sie zumindest bis zur Klageerhebung festhalten können, die natürlich umgehend zu erfolgen hat.

Dass sich die Person freiwillig meldet halte ich für problematisch. Nicht, weil man das nur mit vertrauenswürdigen Personen machen kann, sondern weil jeder, der nicht gerade direkt in den Knast möchte, weil er ein Verbrechen begangen hat, sofort untertauchen wird. Wir warnen ihn quasi mit der freundlichen Aufforderung "Komm doch bitte hierher.", sodass er höchstwahrscheinlich untertauchen wird. Seien wir ehrlich, wer, der weiß, dass er ein Verbrechen begangen hat, würde freiwillig zum Staatsanwalt gehen, damit er ihn anklagen kann? Wäre ich ein Räuber, ich würde laufen.

Daher folgender Gesetzesvorschlag für das StGB:

Zitat:
§ X Beugehaft

1. Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine Person ein Verbrechen begangen hat, darf man sie festhalten. Die festgehaltene Person muss umgehend zu den Strafverfolgungsbehörden (Büttel, Staatsanwalt, Regent) gebracht werden.

2. Festgehaltene Personen müssen ordentlich behandelt werden. Sie müssen sofort freigelassen werden, wenn eine Klageerhebung durch den Staatsanwalt oder Regenten ausgeschlossen wird. Die Klageerhebung muss ansonsten innerhalb von drei Tagen erfolgen. Nach der Klageerhebung ist gemäß dem Amtseid zu entscheiden, ob die Person weiterhin in Beugehaft bleibt. Die Beugehaft endet spätestens nach Urteilsspruch. Wird eine Person freigesprochen, so ist sie für die Beugehaft zu entschädigen. Die Beugehaft kann als Kerkerhaft im Urteil angerechnet werden.

3. Der Richter ist über die Festnahme umgehend zu informieren. Er hat die Person freizulassen, wenn die Beweise nicht ausreichen um eine Festnahme nach Absatz 1 zu begründen. Weiterhin kann er sie freilassen, wenn die Festnahme außer Verhältnis zum erwartbaren Strafmaß steht oder von der Person keine Gefahr ausgeht.


Das ist ganz bewusst sehr offen formuliert und im Sinne des Festgehaltenen. Es gibt weiterhin jedem die Möglichkeit einen Verbrecher festzunehmen.

Und etwas weiteres, ganz wichtiges: Wenn jemand eine Person gefangen nimmt, es aber keine Tatsachen gibt, die die Annahme rechtfertigen (Im Sinne des Absatz 1) so ist das nach §3 Abs. 2 StGB strafbar. Allerdings auch nur, wenn es vorsätzlich ist. Wenn die festnehmende Person nicht weiß, dass die Person am Ende freigesprochen wird, ist das in Ordnung. Ex ante ist hier das Zauberwort.

Weiterhin hat sowohl der Staatsanwalt, als auch der Regent hier Entscheidungsgewalt. Nur wenn beide einer Beugehaft zustimmen, wird sie auch durchgeführt. Der Richter hat dann noch im Sinne des Festgehaltenen ein Vetorecht. Dadurch ist auch sichergestellt, dass Steuersünder nicht 10 Tage in Beugehaft genommen werden oder Personen, die beleidigt haben, überhaupt in Beugehaft kommen.

Und sollte die Beugehaft letztlich doch einen Unschuldigen getroffen haben, so ist die Person zu entschädigen. Ich habe bei Leiv. letztens 10 Taler pro Tag zugesprochen. Ich denke, dass das ein guter Wert ist, um die Umstände zu entschuldigen. ((Die Person kann schließlich in der Zeit noch arbeiten))

Unter genannten Umständen ist eine Beugehaft durchaus legitim.

(( Zumal das auch nur RPler betrifft. Jemand, der nie im Wirtshaus ist und auch in Foren-RPs nicht mitspielt kann nicht festgenommen werden. Es passiert also keinesfalls gegen den Willen einer Person. ))

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