Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
Aktuelle Zeit: Do 28. Mär 2024, 17:20

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde




Ein neues Thema erstellen Dieses Thema ist gesperrt. Du kannst keine Beiträge editieren oder weitere Antworten erstellen.  [ 12 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Bürgervertreter
BeitragVerfasst: So 25. Aug 2019, 23:15 
Offline

Registriert: Mi 23. Sep 2015, 21:20
Beiträge: 399
Ja.

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
Verfasst: So 25. Aug 2019, 23:15 


Nach oben
  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bürgervertreter
BeitragVerfasst: Mo 26. Aug 2019, 13:01 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mo 24. Aug 2015, 16:21
Beiträge: 2557
Die Abstimmung ist mit 10 abgegebenen Stimmen des Rates gültig.

Der Rat von Württemberg hat sich entschieden, folgende Ausarbeitung in das Gesetzbuch der Grafschaft Württemberg unter § 4 Amtsträger als neuen Punkt 9 aufzunehmen


Zitat:
Die Bürgervertreter:

1) Der Bürgervertreter wird für eine Amtsdauer von drei Monaten gewählt.
2) Der Wahl geht eine öffentliche Nominierungsphase von mindestens 5 Tagen voraus.
3) Nach dem Abschluss der Nominierungsphase eröffnet der Bürgermeister die Wahl. Sie dauert 5 Tage. Gewählt wird mit relativer Mehrheit. Gültigkeit haben nur persönlich abgegebene Stimmen, eine Übermittlung durch Briefe und Boten ist nicht zulässig.
4) Nur Bürger mit nachweisbarem Grundbesitz in der Stadt, in welcher der Bürgervertreter gewählt wird, besitzen das aktive und passive Wahlrecht.
5) Zwei Wochen vor dem Ende der aktuellen Amtszeit des Bürgervertreter eröffnet der Bürgermeister die erneute Nominierungsphase, sollte er dies nicht tun, hat jeder wahlberechtigte Bürger der Stadt das Recht, die Nominierungsphase zu eröffnen.
6) Bei Nichtwahrnehmung seiner Pflichten oder anderweitigen Verfehlungen gegen die geltenden Gesetze der Stadt, der Provinz oder des Reiches hat jeder Bürger der Stadt das Recht, ein öffentliches Amtsenthebungsverfahren gegen den Bürgervertreter einzuleiten. An einer solchen Abwahl müssen sich mindestens 5 Bürger beteiligen, es ist eine einfache Mehrheit erforderlich.
7) Zieht der Bürgervertreter in eine andere Stadt, so verliert er automatisch sein Mandat.
6) Diese Regelungen dürfen alleine von der Bürgerschaft per öffentlicher Abstimmung geändert werden. Sie werden dann entsprechend über ein Dekret der Stadt geregelt.



Die Abstimmungsergebnisse im Detail:

Mit "Ja" stimmten: Blackrabbit, Butterfly9, Danavis, Esmarra, Larissa.., Magnus_von_Elsbach, Rabi_de_granezia, Sugarcam, Venegance, Volante, (10)
Mit "Nein" stimmten: - Keiner -
Enthaltungen: - Keiner -


Nicht abgestimmt haben: Catharina.elisa, Hadestu unentschuldigt (2)

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Dieses Thema ist gesperrt. Du kannst keine Beiträge editieren oder weitere Antworten erstellen.  [ 12 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1, 2

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde


Wer ist online?

0 Mitglieder


Ähnliche Beiträge

Bürgervertreter
Forum: Öffentliches Ratsarchiv
Autor: Rabi_de_Granezia
Antworten: 32

Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
cron
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group


Bei iphpbb3.com bekommen Sie ein kostenloses Forum mit vielen tollen Extras
Forum kostenlos einrichten - Hot Topics - Tags
Beliebteste Themen: Erde, ORF, Haus, USA, NES

Impressum | Datenschutz