Beschlüsse und Abstimmungen des Rates von Württemberg
Thema gesperrt

Sollen die Änderungen in den §§14, 15 und 16 durchgeführt werden?

Umfrage endete am Do 9. Sep 2010, 09:53

Ja
9
100%
Nein
0
Keine Stimmen
Enthaltung
0
Keine Stimmen
 
Abstimmungen insgesamt : 9

Änderungen im Gesetzesabschnitt IV, §§14, 15 und 16

Di 7. Sep 2010, 09:53

Ich stelle hiermit den Gesetzesabschnitt IV zur Abstimmung. Bitte entscheidet, ob die Neuversion der §§14, 15 und 16 Geltung erlangen soll.

Altversion hat geschrieben:§ 14 Wegelagerei
(1) Wegelagerei, Diebstahl und Raubmord sind strafbar
(2) Der bloße Versuch eine der in Absatz 1 genannten Straftaten zu begehen ist genauso zu bestrafen, wie die begangene Straftat selbst.
(3) Die Beihilfe zu Straftaten gemäß Absatz 1 ist ebenfalls strafbar.
(4) Vergehen gemäß Absatz 1 und 3 werden als Störung des öffentlichen Friedens geahndet.

§ 15 Mord und versuchter Mord
(1) Wer eine andere Person tötet ist mit dem Tod zu bestrafen.
(2) Jeder der des versuchten Mordes überführt wird, ist mit einem Gefängnisaufenthalt oder dem Tod zu bestrafen.
(3) Wer aus Notwehr handelt und dabei eine Person tötet, ist nicht zu bestrafen.
(4) Wer in der Ausübung seiner ihm durch die Grafschaft Württemberg auferlegten Pflicht eine Person tötet, ist nicht zu bestrafen. Gleiches gilt für denn Fall, dass dies im Rahmen eines durch die Grafschaft Württemberg gegebenen Rechts erfolgt.

§ 16 Revolten
(1) Wer die nichtgenehmigte Erstürmung der Burg und bzw. oder deren Plünderung plant oder daran teilnimmt, begeht Hochverrat an der Grafschaft Württemberg.
(2) Wer Bestrebungen unternimmt, ein Dorf im Hoheitsgebiet der Grafschaft reichsfrei zu machen, begeht Hochverrat an der Grafschaft Württemberg.
(3) Wer die nichtgenehmigte Erstürmung eines Rathauses und bzw. oder dessen Plünderung plant oder daran teilnimmt, begeht Verrat an der Grafschaft Württemberg.
(4) Es ist die Pflicht eines jeden Bürgers, der Kenntnis von Vorhaben gemäß Absatz 1-3 hat umgehend den Rat zu informieren um die Grafschaft vor Schaden zu bewahren
(5) Wer ein Vorhaben gemäß Absatz 1 - 3 androht oder dazu aufruft, begeht eine Störung des öffentlichen Friedens der Grafschaft Württemberg.


Neuversion hat geschrieben:§ 14 Wegelagerei
(1) Wegelagerei, Diebstahl und Raub, sowie die Beihilfe zu oder der bloße Versuch einer der Taten, werden als Störung des öffentlichen Friedens geahndet.

§15 Mord
(1) Mord, versuchter Mord und die Beihilfe dazu gelten als Störung des öffentlichen Friedens und werden als solche geahndet.
(2) Handlungen mit Todesfolge, die aus Notwehr resultieren oder im Rahmen der Pflichterfüllung gegenüber der Grafschaft Württemberg ausgeübt werden, werden nicht geahndet.

§ 16 Angriff auf die Ordnung
(1) Wer die nichtgenehmigte Erstürmung des Sitzes des württembergischen Rates vornimmt oder dessen Plünderung plant oder daran teilnimmt, begeht Hochverrat.
(2) Wer Bestrebungen unternimmt, die darauf abzielen, ein Dorf, ein Lehen oder andere Landstriche auf württembergischen Hoheitsgebiet von der Grafschaft loszusagen, begeht Hochverrat.
(3) Wer die nichtgenehmigte Erstürmung eines Rathauses oder dessen Plünderung plant oder daran teilnimmt, begeht Verrat.
(4) Wer versucht, sich gewaltsam Zugang zu einem Dorf, einer Stadt oder einem Hafen der Grafschaft zu verschaffen, begeht Verrat.
(5) Wer eines der vorgenannten Vorhaben androht oder dazu aufruft, begeht Verrat.
(6) Es ist die Pflicht eines jeden Bürgers, der Kenntnis von vorgenannten Vorhaben hat, unverzüglich den Rat zu informieren. Eine Nichterfüllung dieser Pflicht gilt als Verrat.

Di 7. Sep 2010, 09:53

Re: Änderungen im Gesetzesabschnitt IV, §§14, 15 und 16

Di 7. Sep 2010, 10:03

-> Dafür

Re: Änderungen im Gesetzesabschnitt IV, §§14, 15 und 16

Di 7. Sep 2010, 10:22

Dafür.

Re: Änderungen im Gesetzesabschnitt IV, §§14, 15 und 16

Di 7. Sep 2010, 11:33

:arrow: :fuer:

Re: Änderungen im Gesetzesabschnitt IV, §§14, 15 und 16

Di 7. Sep 2010, 11:40

:fuer:

Re: Änderungen im Gesetzesabschnitt IV, §§14, 15 und 16

Di 7. Sep 2010, 12:07

Ja

Re: Änderungen im Gesetzesabschnitt IV, §§14, 15 und 16

Di 7. Sep 2010, 14:02

:arrow: :fuer:

Re: Änderungen im Gesetzesabschnitt IV, §§14, 15 und 16

Di 7. Sep 2010, 18:12

ja

Re: Änderungen im Gesetzesabschnitt IV, §§14, 15 und 16

Di 7. Sep 2010, 18:28

:arrow: Ja

Re: Änderungen im Gesetzesabschnitt IV, §§14, 15 und 16

Di 7. Sep 2010, 21:22

:fuer:
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