Beschlüsse und Abstimmungen des Rates von Württemberg
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Abstimmungen öffentlich halten

Mi 15. Sep 2021, 12:58

Werte Ratsmitglieder,

die Abstimmungsreife von [Sollen Abstimmungen des Rates öffentlich stattfinden, sofern sie keine Sicherheitsrelevanz haben?] wurde festgestellt. Aufgrund dessen eröffne ich hiermit die Abstimmung.

Die vollständige Diskussion könnt ihr hier nachlesen.


Sollen Abstimmungen des Rates öffentlich stattfinden, sofern sie keine Sicherheitsrelevanz haben?:



Abstimmungsoptionen:
  • Ja
  • Nein
  • Enthaltung


Abstimmungsregeln nach der Geschäftsordnung des Rates:
  • Die Abstimmung läuft 48 Stunden.
  • Es ist offen abzustimmen.
  • Jedes Ratsmitglied hat eine Stimme.
  • Es zählt die einfach Mehrheit der Stimmen, bei Stimmengleichheit entscheidet der Graf
  • Die Abstimmung ist gültig, wenn mindestens neun Ratsmitglieder abgestimmt haben.

Die Abstimmung läuft bis zum 17.09.1469 14 Uhr.

Mi 15. Sep 2021, 12:58

Re: Abstimmungen öffentlich halten

Mi 15. Sep 2021, 13:05

"Ja."

Re: Abstimmungen öffentlich halten

Mi 15. Sep 2021, 16:44

:arrow: ja

Re: Abstimmungen öffentlich halten

Mi 15. Sep 2021, 16:53

Bedauere, es ist mir gerade erst eingekommen. Ist dies nicht ein Widerspruch zur GO?

Die Geschäftsordnung des Rates von Württemberg

I. Regelung bei Abstimmungen

(1) a) Der Rat ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Viertel seiner aktuellen Mitglieder an der Abstimmung teilnehmen.

b) Wenn die Anzahl der anwesenden Ratsmitglieder geringer ist, muss die Abstimmung verschoben werden oder einstimmig geendet haben.

(2) Die Abstimmung wird mit einfacher Mehrheit entschieden. Enthaltungen werden nicht gewertet.

(3) Bei Stimmgleichheit entscheidet der Graf.

(4) Jedes Ratsmitglied ist stimmberechtigt und dazu verpflichtet an Abstimmungen teilzunehmen, außer es ist für die Abstimmungszeit entschuldigt.

(5) Die Dauer einer Abstimmung beträgt 48 Stunden. Abstimmungen können vorzeitig beendet werden, wenn alle stimmberechtigten Ratsmitglieder vor Ablauf der 48 Stunden ihre Stimme abgeben.

(6) Die Stimmabgabe erfolgt offen.

(7) a) Das Ergebnis ist nach Ende der Abstimmung vom Grafen oder Wortführer bekanntzugeben. Beim Vorliegen von besonderen Gründen kann das Ergebnis auch schon vor Ende der Abstimmung bekanntgegeben werden, wenn der Ausgang eindeutig ist.

b) Die Stimmanzahl und -verteilung ist auf jeden Fall erst nach Abstimmungsende bekanntzugeben.


Ist diese mit zu ändern? Falls dies gewollt ist?

Ich stimme mit:

:arrow: nein, :gegen:

Re: Abstimmungen öffentlich halten

Do 16. Sep 2021, 07:51

Die GO müsste angepasst werden für die öffentlichen Wahlen und die geheimen. Das sollte aber kein Hindernis sein und würde sich im Anschluss fix umsetzen lassen.

:arrow: Ja.

Re: Abstimmungen öffentlich halten

Do 16. Sep 2021, 11:59

:arrow: Ja

Re: Abstimmungen öffentlich halten

Do 16. Sep 2021, 13:22

:fuer:

Re: Abstimmungen öffentlich halten

Do 16. Sep 2021, 18:52

:arrow: Ja

Re: Abstimmungen öffentlich halten

Do 16. Sep 2021, 19:47

:arrow: Ja.

Re: Abstimmungen öffentlich halten

Do 16. Sep 2021, 22:12

:arrow: Ja.
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