Werte Ratsmitglieder,
die Abstimmungsreife von
Rechsthilfe und Rehafristen wurde festgestellt. Aufgrunddessen eröffne ich hiermit die Abstimmung.
Die vollständige Diskussion könnt ihr
hier nachlesen.
Abstimmungsfrage: Ist der Rat von Württemberg von Württemberg mit folgender Richtlinie zur Dokumentation in Rechtshilfe verfahren einverstanden?
Zitat:
Richtlinie über die Dokumentation in Rechtshilfe verfahren.
Für jeden Rechtshilfeprozess, egal ob er von uns für eine andere Provinz oder in einer anderen Provinz für uns geführt, wird eine Akte angelegt. Diese wird mit dem Kürzel RH gekennzeichnet. In diese Akte kommen alle Anklagereden, soweit zugänglich die Zeugenaussagen, jeder Briefwechsel zu dem Prozess und am Ende das Urteil
Prozesse, die in Württemberg im Namen einer anderen Provinz geführt wurden, werden danach archiviert. Es erfolgt kein Eintrag im Strafregister.
Prozesse, die eine andere Provinz in unserem Namen führt, werden wie von uns geführte Verfahren behandelt, spricht der Täter erhält einen Eintrag ins Strafregister, dann wird diese Akte archiviert.
Abstimmungsoptionen:Abstimmungsregeln nach der Geschäftsordnung des Rates:- Die Abstimmung läuft 48 Stunden.
- Es ist offen abzustimmen.
- Jedes Ratsmitglied hat eine Stimme.
- Es zählt die einfach Mehrheit der Stimmen, bei Stimmengleichheit entscheidet der Graf
- Die Abstimmung ist gültig, wenn mindestens neun Ratsmitglieder abgestimmt haben.