Beschlüsse und Abstimmungen des Rates von Württemberg
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Re: Abstimmung zur Rechtshilfe und Rehafristen

So 2. Jun 2019, 17:52

:arrow: ja

So 2. Jun 2019, 17:52

Re: Abstimmung zur Rechtshilfe und Rehafristen

So 2. Jun 2019, 20:55

ja

Re: Abstimmung zur Rechtshilfe und Rehafristen

Mo 3. Jun 2019, 20:57

Ja.

Re: Abstimmung zur Rechtshilfe und Rehafristen

Di 4. Jun 2019, 12:48

Die Abstimmung ist mit 12 abgegebenen Stimmen des Rates gültig.

Der Rat von Württemberg hat sich für die Richtlinie für Rechtshilfe und Rehafristen entschieden.

Die Richtlinie lautet wie folgt:

Richtlinie über die Dokumentation in Rechtshilfe verfahren.

Für jeden Rechtshilfeprozess, egal ob er von uns für eine andere Provinz oder in einer anderen Provinz für uns geführt, wird eine Akte angelegt. Diese wird mit dem Kürzel RH gekennzeichnet. In diese Akte kommen alle Anklagereden, soweit zugänglich die Zeugenaussagen, jeder Briefwechsel zu dem Prozess und am Ende das Urteil

Prozesse, die in Württemberg im Namen einer anderen Provinz geführt wurden, werden danach archiviert. Es erfolgt kein Eintrag im Strafregister.

Prozesse, die eine andere Provinz in unserem Namen führt, werden wie von uns geführte Verfahren behandelt, spricht der Täter erhält einen Eintrag ins Strafregister, dann wird diese Akte archiviert.



Die Abstimmungsergebnisse im Detail:

Mit "Ja" stimmten: Andrema, Blackrabbit, Butterfly9, Carlson, Danavis, Esmarra, Fritzmeier, Hadestu, Larissa.., Magnus_von_Elsbach, Rabi_de_granezia, Sugarcam (12)
Mit "Nein" stimmten: - Keiner -
Enthaltungen: - Keiner - (0)


Nicht abgestimmt haben: - Keiner - (0)




Code:
Die Abstimmung ist mit 12 abgegebenen Stimmen des Rates gültig.

Der Rat von Württemberg hat sich für [b]die Richtlinie für Rechtshilfe und Rehafristen[/b] entschieden.

Die Richtlinie lautet wie folgt:

[quote][u]Richtlinie über die Dokumentation in Rechtshilfe verfahren.[/u]

Für jeden Rechtshilfeprozess, egal ob er von uns für eine andere Provinz oder in einer anderen Provinz für uns geführt, wird eine Akte angelegt. Diese wird mit dem Kürzel RH gekennzeichnet. In diese Akte kommen alle Anklagereden, soweit zugänglich die Zeugenaussagen, jeder Briefwechsel zu dem Prozess und am Ende das Urteil

Prozesse, die in Württemberg im Namen einer anderen Provinz geführt wurden, werden danach archiviert. Es erfolgt kein Eintrag im Strafregister.

Prozesse, die eine andere Provinz in unserem Namen führt, werden wie von uns geführte Verfahren behandelt, spricht der Täter erhält einen Eintrag ins Strafregister, dann wird diese Akte archiviert.[/quote]


Die Abstimmungsergebnisse im Detail:

[b]Mit "Ja" stimmten:[/b] Andrema, Blackrabbit, Butterfly9, Carlson, Danavis, Esmarra, Fritzmeier, Hadestu, Larissa.., Magnus_von_Elsbach, Rabi_de_granezia, Sugarcam     (12)
[b]Mit "Nein" stimmten:[/b] - Keiner -
[b]Enthaltungen: [/b] - Keiner - (0)


[b]Nicht abgestimmt haben:[/b] - Keiner -  (0)
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