Beschlüsse und Abstimmungen des Rates von Württemberg
Thema gesperrt

Soll § 2 (2,d) des Strafgesetzbuches wie beschrieben geändert werden?

Ja
9
100%
Nein
0
Keine Stimmen
Enthaltung
0
Keine Stimmen
 
Abstimmungen insgesamt : 9

Abstimmung des Rates über die Änderung von § 2 (2d) Stgb

Sa 20. Jun 2020, 21:48

Werte Ratsmitglieder,

die Abstimmungsreife der Änderung des Württemberger Gesetzbuches wurde festgestellt.
Aufgrund dessen eröffne ich hiermit die Abstimmung.
Die entsprechende Diskussion dazu, ist ab hier zu lesen.
Ich bitte nun um Abstimmung.

bisherige Fassung hat geschrieben:
§ 2 Verrat

(1) Als Verrat geahndet werden Handlungen, welche der Grafschaft oder einem ihrer Städte einen Schaden zufügen oder die Autorität eines Amtsträgers untergraben.

(2) Darunter fallen insbesondere:
a) Die Weitergabe von geheimen Informationen
b) Das Missbrauchen oder Vernachlässigen eines Amtes
c) Bestechung oder Bestechlichkeit von Amtsträgern
d) Das Abgeben einer Falschaussage oder die Fälschung von Beweismitteln vor Gericht
e) Der nicht bestimmungsgemäße Umgang mit richterlichen Weisungen im Rahmen eines Urteils
f) Das bewusste Schützen eines mutmaßlichen Straftäters vor der Strafverfolgung
g) Die Missachtung gültiger Anweisungen von Amtsträgern


neue Fassung hat geschrieben:
§ 2 Verrat

(1) Als Verrat geahndet werden Handlungen, welche der Grafschaft oder einem ihrer Städte einen Schaden zufügen oder die Autorität eines Amtsträgers untergraben.

(2) Darunter fallen insbesondere:
a) Die Weitergabe von geheimen Informationen
b) Das Missbrauchen oder Vernachlässigen eines Amtes
c) Bestechung oder Bestechlichkeit von Amtsträgern
d) Das vorsätzliche Abgeben einer Falschaussage bzw. Beweismittelfälschung als Zeuge vor Gericht
e) Der nicht bestimmungsgemäße Umgang mit richterlichen Weisungen im Rahmen eines Urteils
f) Das bewusste Schützen eines mutmaßlichen Straftäters vor der Strafverfolgung
g) Die Missachtung gültiger Anweisungen von Amtsträgern


Abstimmungsfrage:
Soll § 2 (2 d) des Strafgesetzes in die neue Fassung geändert werden?

Abstimmungsoptionen:
  • Ja
  • Nein
  • Enthaltung

Abstimmungsregeln nach der Geschäftsordnung des Rates:
  • Die Abstimmung läuft 48 Stunden.
  • Es ist offen abzustimmen.
  • Jedes Ratsmitglied hat eine Stimme.
  • Es zählt die einfach Mehrheit der Stimmen, bei Stimmengleichheit entscheidet der Graf
  • Die Abstimmung ist gültig, wenn mindestens neun Ratsmitglieder abgestimmt haben.

Sa 20. Jun 2020, 21:48

Re: Abstimmung des Rates über die Änderung von § 2 (2d) Stgb

So 21. Jun 2020, 00:50

:ja:

Re: Abstimmung des Rates über die Änderung von § 2 (2d) Stgb

So 21. Jun 2020, 05:42

ja

Re: Abstimmung des Rates über die Änderung von § 2 (2d) Stgb

So 21. Jun 2020, 06:42

:fuer:

Re: Abstimmung des Rates über die Änderung von § 2 (2d) Stgb

So 21. Jun 2020, 07:35

:pro:

Re: Abstimmung des Rates über die Änderung von § 2 (2d) Stgb

So 21. Jun 2020, 11:42

"Jawoll."

Re: Abstimmung des Rates über die Änderung von § 2 (2d) Stgb

So 21. Jun 2020, 11:53

:fuer:

Re: Abstimmung des Rates über die Änderung von § 2 (2d) Stgb

So 21. Jun 2020, 11:55

:fuer:

Re: Abstimmung des Rates über die Änderung von § 2 (2d) Stgb

So 21. Jun 2020, 17:26

:arrow: Ja

Re: Abstimmung des Rates über die Änderung von § 2 (2d) Stgb

Di 23. Jun 2020, 09:13

:arrow: :fuer:
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