Außerordentliche Ämter der Grafschaft Württemberg:- Gesundheitsbeauftragter
- Zollwachtmeister
- Hafenbevollmächtigter
- Außenhandelsbevollmächtigter
Beschlüsse zur BesetzungGesundheitsbeauftragter:
Zitat:
Ernennung zur Gesundheitsbeauftragen Württembergs
Hiermit ernennen ich
Butterfly9 von Eriador zur Gesundheitsbeauftragten Württembergs. In einer gräflichen Ankündigung am 5. Februar 1461 wurde ihr diese wichtige Aufgabe bereits anvertraut. Diese offizielle Ernennungsurkunde soll das bisherige Engagement würdigen und gleichzeitig ein Zeichen für die Zukunft setzen.
Als Gesundheitsbeauftragte ist sie Beraterin des Rates, der Bürgermeister, der Mediziner, der Kranken und aller anderen interessierten Württemberger.
Ich wünsche Ihr alle Kraft und viel Spaß beim Ausüben dieser Tätigkeit.
Stuttgart, den 23. Februar 1461
Zollwachtmeister und
Hafenbevollmächtiger:
Zitat:
Hiermit ergehen folgende Beschlüsse:
1.
Adalbald wird von jetzt an das Amt des
Zollwachtmeisters ausüben.
2.
Gwennifair wird ab sofort gemäß §12 (2) des Württembergischen Gesetzbuches als
Hafenbevollmächtigte eingesetzt. Im Einzelnen beinhaltet dies folgende Zuständigkeiten:
- Einsetzung und Schulung der Hafenmeister
- Verantwortlich für das Einhalten des § 13 des Württembergischen Gesetzbuches
- Führen von internen Registern und Listen zur Schifffahrt.
Die Umsetzung dessen erfolgt in Rücksprache mit dem Grafen.
3.
Allgemeine Anweisung an die Hafenmeister:
- Anlegeerlaubnisse an Bürger des Deutschen Königreichs (DKR) dürfen Hafenmeister in Eigenverantwortung erteilen
- Anlegeerlaubnisse an DKR-Fremde bedürfen immer einer Rücksprache mit der Hafenbevollmächtigten.
Stuttgart, 15.4.1461
Außenhandelsbevollmächtigter:
Zitat:
Ernennungsurkunde zur Außenhandelsbevollmächtigten
Hiermit wird Lady_Nicki von Eriador zur Außenhandelsbevollmächtigten der Grafschaft Württemberg ernannt. Die Ernennung gilt bis auf Widerruf.
Bei allen Käufen und Verkäufen muss Lady_Nicki Rücksprache mit dem amtierenden Handelsbevollmächtigten halten und kann nur auf dessen Zustimmung hin wirksam Handelsgeschäfte abschließen.
Ihre Zuständigkeit bezieht sich dabei auf alle Hafennahen Provinzen, Städte sowie private Händler. Kontaktaufnahmen sind immer informativ dem amtierenden Handelsbevollmächtigten mitzuteilen.
Lady_Nicki kann jeder Zeit aus freien Stücken von ihrem Amt zurück treten.
Gezeichnet am 9.5.1461
Lady_Nicki von Eriador - Außenhandelsbevollmächtigte
Butterfly9 von Eriador - Handelsbevollmächtigte
Kaylis von Wettin - Graf von Württemberg