Do 1. Dez 2011, 13:26
Neues Gendasystem hat geschrieben:Organisation (Ingame:) Die Bürgermeister sichern das Dorf über die Miliz (bis zu 4 Personen).
Es gibt keine vorgeschriebene Mindeststärke, für Stürme, die mit der Miliz verhindert hätten können, ist der Bürgermeister verantwortlich.
Die Gendarmerie wird auf mindestens eine Person / Dorf festgesetzt. Diese sollen auch die Meldungen machen bzw. ggf. Soldaten sein.
Sie unterstehen dem OFR, der diese auf Anweisung des Grafen/Hauptmann, der Armeeführung, der BM/SK verstärken kann.
In Stuttgart wird die Gendarmerie regelmäßig mit Wachtrupps aus den Kommandanturen anderer Städte unterstützt - genau wie jetzt.
Bezahlung: Die Kosten der Miliz übernehmen die einzelnen Dörfer. Die Gendarmerie wird von der Grafschaft bezahlt.
Organisation (Forum:)Westflügel:
Öffentlicher Nachrichtendienst
----> Nachrichtendienst (Sichtbar für Armeeführung, Melder, OFR)
----> Meldungen (Sichtbar für Armeeführung, Bürgermeister, Melder, Rat bzw. Sicherheitsstab)
Im Öffentlichen Nachrichtendienst gibt es Bekanntmachungen des Nachrichtendienstes, Meldungen an den Nachrichtendienst (z.B. von Reisegruppen), Absprachemöglichkeiten zwischen Stadtkommandanten und Bürgermeistern, aber auch von Seiten der Armeeführung bzw. Rat gegenüber BMs und SKs.
Vorgehensweise (bei Auffälligkeiten:) Sichtung - Meldung - Prüfung - Verstärkung
Sichtung: Der Melder/Gendarm wacht und erhält Sichtungen für die Meldungen.
Meldung: Der Melder/Gendarm erstellt die Meldung, in der er die Auffälligkeiten, seine Sichtungen sowie die Informationen aus dem Melderprogramm auflistet.
Prüfung: Diese wird vom Leiter des Nachrichtendienstes und dem OFR überprüft,
daraufhin wird die Übersicht (84148108nx42724/oeffentlicher-nachrichtendienst-f62/warnstufen-gefaehrdung-der-einzelnen-doerfer-stand-2210-t1322.html) aktualisiert.
Da die Meldungen des Nachrichtendienstes dann auch von BMs eingesehen werden können, wird die aktuelle Doppelarbeit im öffentl. Nachrichtendienst überflüssig.
Jeder BM hat die komplette Einsicht in die Sicherheitslage seines Dorfes inkl. einer Einschätzung aus militärischer Sicht.
Verstärkung: Nach Sichtung der Meldungen kann dann reagiert werden; BMs können ggf. weitere Milizen einstellen - der OFR kann natürlich auch die Gendarmerie verstärken.
Wichtig dabei ist, dass sich OFR und Bürgermeister ggf. gut absprechen, aber dafür sind durch die Neustrukturierungen genug Plätze vorhanden (öffentl. Nachrichtendienst/Meldungen).
Vorteile im Überblick:
- Bessere Zusammenarbeit von Bürgermeistern und Armee
- Klare Aufteilung von Verantwortungen für Miliz und Gendarmerie gemäß den vorgegebenen Möglichkeiten (Ingame).
- Einfachere Abrechnung durch klarere Strukturen
- Abschaffung der Doppelarbeit in der Aufklärung / Meldewesen
- Gute Grundsicherung mit der Möglichkeit, schnell verstärkt zu werden
- Klare Angliederung des Meldewesens an die Sicherung
- Stärkung des Postens des OFR
Änderungen im Sicherheitsgesetz hat geschrieben:Legende:
[grün] = Neu, [rot] = gestrichen, [fett] = geänderer BegriffGrundsätzlich: Ersetzung der Begriffes "Bürgerwehr" durch "Gendarmerie". Das macht es einfacherAbschnitt 2: Frieden
§4 Sicherung der Dörfer
(1) Die Sicherung des Dorfes wird durch die Bürgerwehr Miliz des Dorfes übernommen.
(2) a) Für die Sicherung der Dörfer in Friedenszeiten liegt die Verantwortung beim amtierenden Bürgermeister des Dorfes, soweit dies durch die Maximalstärke der örtlichen Miliz möglich ist.
b) Wird vom Rat oder vom Grafen befunden, dass die Sicherheit in einem Dorf nicht gewährleistet ist, kann dem Bürgermeister befohlen werden eine gewisse Anzahl an Verteidigern einzustellen.
(3) Die Gendamerie untersteht der Befehlsgewalt des Oberen Feldrichters (OFR) in der Verantwortung der Grafschaft Württemberg. In jedem Dorf muss mindestens ein Gendarmerieführer bereitgestellt werden.
§5 Besondere Sicherung der Hauptstadt
(1) Zur Sicherung der Hauptstadt wird die Armee der Grafschaft Württemberg eingesetzt.
(2) Die Gendarmerie der Hauptstadt beteiligt sich unter dem Kommando der Armee an der Sicherung.
(3) Die Sicherheit der Hauptstadt obliegt der Verantwortung des Hauptmanns der Grafschaft Württemberg, in Kooperation mit dem Bürgermeister der Hauptstadt.
Do 1. Dez 2011, 13:26
Do 1. Dez 2011, 13:41
Do 1. Dez 2011, 14:24
Do 1. Dez 2011, 14:32
Do 1. Dez 2011, 15:28
Do 1. Dez 2011, 20:31
Do 1. Dez 2011, 20:58
Do 1. Dez 2011, 23:08
Do 1. Dez 2011, 23:09
Fr 2. Dez 2011, 04:22
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