Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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Soll der §5 des Württemberger Gesetzbuches wie vorgeschlagen geändert werden?
Umfrage endete am So 6. Jan 2013, 14:11
Ja 90%  90%  [ 9 ]
Nein 10%  10%  [ 1 ]
Enthaltung 0%  0%  [ 0 ]
Abstimmungen insgesamt : 10
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BeitragVerfasst: Fr 4. Jan 2013, 14:11 
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Geschätzte Ratmitglieder,

der §5 des Württemberger Gesetzbuches soll geändert werden.

Die Diskussion dazu ist hier nachzulesen:
84148108nx42724/sitzungssaal-f6/diskussion-aenderung-gesetzbuch-von-wb-t2995.html

Abstimmungsfrage:
Soll der §5 des Württemberger Gesetzbuches wie vorgeschlagen geändert werden?

Gesetzbuch von Württemberg- NEU hat geschrieben:
§ 5a Gesetze
1. Es obliegt dem Rat Gesetze zu beschließen, zu ändern oder aufzuheben.

§ 5b Dekrete
1. Dem Grafen, Bürgermeistern und Vasallen steht es frei, Dekrete zu erlassen.
2. Dekrete von Bürgermeistern und Vasallen sind auf das Gebiet beschränkt in dem sie Kraft ihres Amtes oder Titels die Verfügungsgewalt haben. Diese Dekrete unterliegen der Beurteilung durch den Grafen von Württemberg, der sie aufheben kann.
3. Gräfliche Dekrete sind möglichst binnen 3 Monaten als Gesetz zu beschließen oder aufzuheben.
4. Neue Regelungen müssen öffentlich verkündet werden. Nicht öffentlich verkündete Dekrete sind gegenstandslos.


Gesetzbuch von Württemberg- aktuell hat geschrieben:
§ 5 Dekrete
1. Dem Grafen, Bürgermeistern und Vasallen steht es frei, Dekrete zu erlassen.
2. Dekrete von Bürgermeistern und Vasallen sind auf das Gebiet beschränkt in dem sie Kraft ihres Amtes oder Titels die Verfügungsgewalt haben. Diese Dekrete unterliegen der Beurteilung durch den Grafen von Württemberg, der sie aufheben kann.
3. Gräfliche Dekrete sind möglichst binnen 3 Monaten durch den Rat als Gesetz zu beschliessen oder aufzuheben.
4. Neue Regelungen müssen öffentlich verkündet werden. Nicht öffentlich verkündete Dekrete sind gegenstandslos.


Abstimmungsoptionen:
  • Ja
  • Nein
  • Enthaltung

Abstimmungsregeln nach der Geschäftsordnung des Rates:

  • Die Abstimmung läuft 48 Stunden.
  • Es ist offen abzustimmen.
  • Jedes Ratsmitglied hat eine Stimme.
  • Es zählt die einfach Mehrheit der Stimmen, bei Stimmengleichheit entscheidet der Graf
  • Die Abstimmung ist gültig, wenn mindestens 9 Ratsmitglieder abgestimmt haben

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