Do 23. Jun 2022, 07:26
Verfasst am: 13 Apr 2022 23:52 Titel: Antworten mit Zitat
------------------------------------------------------------------------------------------
Ratsbeschluss
Private Handelsmandate
------------------------------------------------------------------------------------------
An die Bürger Württembergs,
die folgenden Regeln treten mit dem heutigen Tag in Kraft.
Private Handelsmandate:
Der Rat von Württemberg genehmigt alle 4 Wochen jedem Einwohner Württembergs die Ausstellung von einem privaten Handelsmandat. Jedes weitere Mandat darüber hinaus, wird wie unten stehend besteuert.
Der Antragssteller muss das unten aufgeführte Mandat komplett ausgefüllt an den amtierenden HBV schicken und garantieren, dass beide Mandatsträger mindestens die nächsten 3 Tage das Mandat empfangen können. Sollte dies nicht der Fall sein, wird jedes weitere Mandat besteuert. Sollte es von Seiten der Grafschaft, z.B. wegen geschlossenen Büros zu Verzögerungen kommen, besteht keine Haftung seitens der Grafschaft.
Mandatsantrag:
Mandatsantrag vom XX.XX.1470
Ware von Ort - XXX nach Ort - XXX
Ort: XXX
Mandatsträger: XXX
Ankauf in das Mandat:
X Ware a X Taler = Gesamt XXX
Verkauf aus dem Mandat:
X Ware a X Taler = Gesamt XXXX
-----------------------
Ort: XXX
Mandatsträger: XXX
Ankauf in das Mandat:
X Ware a X Taler = Gesamt XXX
Verkauf aus dem Mandat:
X Ware a X Taler = Gesamt XXXX
Ausgenommen von dieser Regelung sind private Umzugsmandate sowie die Wochenmandate der Bürgermeister. Eine Lieferung von Waren über die Wochenmandate muss mit dem jeweiligen Bürgermeister abgesprochen werden. Nach dem Prinzip der Gleichbehandlung ist es den Bürgermeistern verboten, nur für bestimmte Bürger Waren über die Wochenmandate weiterzuleiten. Sie behalten allerdings die Entscheidungsfreiheit, die Lieferung von Waren über ihr Wochenmandat grundsätzlich und für alle Bürger zu verwehren.
Im Fall einer Warenweiterleitung gilt der Grundsatz, das erst nach Annahme der Ware diese ausgeliefert wird. Die Grafschaft ist nicht verpflichtet, Waren vorab aus dem eigenem Lager zu liefern.
Wertstaffelung für private Handelsmandate.
Wert bis 100 Taler - 5 Taler kosten
Wert bis 250 Taler - 10 Taler
Wert bis 500 Taler - 15 Taler
Wert bis 1000 Taler - 20 Taler
über 1000 Taler nach Absprache
Gezeichnet und gesiegelt in Stuttgart zum 11.04.1470
Jorik Haakonsen
Graf von Württemberg
Herzog von Baar
Do 23. Jun 2022, 07:26
Do 23. Jun 2022, 07:50
Lieschen Müller ist fleißige Händlerin, sie verkauft nach ganz Württemberg. um die Gebühren zu umgehen, ordert sie nicht die Mandate, sondern die Käufer
Der Rat von Württemberg genehmigt alle 4 Wochen jedem Einwohner Württembergs die Ausstellung von einem privaten Handelsmandat. Jedes weitere Mandat darüber hinaus, wird wie unten stehend besteuert.
Werte Dicea,
danke für den perfekten Antrag auf ein Mandat. Ich möchte euch dennoch darauf Aufmerksam machen, dass Ava schon ein eigenes Mandat in anderer Sache geordert hat. Demnach müsste ich hinsichtlich des Warenwerts 20 Taler gebühr nehmen. Vielleicht findet ihr mit Ava einen anderen Mandatsträger oder falls ihr Geduld habt, lasst ihr das ganze über die BMs laufen. Teilt mir doch einfach mit, wie ihr es am liebsten wünscht.
Mit den besten Wünschen
Adriaana
Wehrte Adriaana,
Sehr gerne würde ich es über die BM laufen lassen ich habe es nicht eilig, aber auch 20 Taler ist hinsichtlich der Sicherheit ein kleiner Preis.
Mir ist alles recht, bin einfach sehr sehr dankbahr diese Möglichkeit überhaupt zu besitzt.
Herzlichst Dicea
Do 23. Jun 2022, 14:12
Do 23. Jun 2022, 15:34
Do 23. Jun 2022, 17:16
Do 23. Jun 2022, 17:25
Do 23. Jun 2022, 17:51
Do 23. Jun 2022, 20:06
Der Rat von Württemberg genehmigt alle 4 Wochen jedem Einwohner Württembergs die Ausstellung von einem privaten Handelsmandat. Jedes weitere Mandat darüber hinaus, wird wie unten stehend besteuert.
Fr 24. Jun 2022, 08:03
Fr 24. Jun 2022, 10:52
Bei iphpbb3.com bekommen Sie ein kostenloses Forum mit vielen tollen Extras
Forum kostenlos einrichten - Hot Topics - Tags
Beliebteste Themen: Erde, ORF, Haus, USA, NES
Impressum | Datenschutz