Do 9. Mai 2013, 20:36
Vergabe von Kirchenstipendien
Die Grafschaft Württemberg gewährt einem Jedem, der den Weg zum Vikar geht oder Kirchenstudenten, die den Priesterweg suchen, auf Antrag Beihilfe in Form von Talern (Voll- oder Teilübernahme der Vorlesungskosten), vergünstigten Nahrungsmitteln, Geleitschutz usw. Die Unterstützung wird individuell nach Bedarf ermittelt.
Voraussetzung dafür ist der ernsthafte Wille, den Weg der Kirche bis zum Ende zu gehen und die Fürsprache des Mentors, der die Ausbildung bisher geleitet hat.
Der Rat von Württemberg
ESKURSION: Kirche – Weg des Pfarrers/Priester
1) Innerhalb der HDAK zum Vikar/Diakon ausgebildet
Ausbildung umfasst 3 Kurse +40 tägige Abtei
2) Um einsetzbar in einer Kirche zu sein muss der Weg der Kirche gegangen sein
3) Ein Vikar/Diakon kann in seiner Funktion eine Kirchengemeinde leiten (RP)
4) Um Priester/Pfarrer zu werden MUSS man studieren (IG Eintragung)
Es gibt zwei Wege:
Der der Ordinierten oder der Rechtgläubigen
hierbei stellt sich die Frage des Zölibats: ja oder nein?
Mit Zölibat (ordinierter Weg):
Weihe zum Vikaren (Unterstützung eines Priesters in einer Gemeinde)
- Danach Stufe des Priesters/Pfarrers: in einer Gemeinde einsetzbar mit Studienerlaubnis
Aufstiegsmöglichkeiten
Laie, Schüler, Vikar, Pfarrer/Priester, Generalvikar, Bischof, Erzbischof, Kardinal
Ohne Zölibat (rechtgläubiger Weg):
wird nicht Vikar, sondern Sakristan-Diakon. Kein Priester sondern Diakon und kein Generalvikar sondern Archidiakon.
Aufstiegsmöglichkeiten
Laie, Schüler, Sakristan-Diakon, Diakon, Archi-Diakon
Do 9. Mai 2013, 20:36
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