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ALT bis 06.06.1460 - [Erlass] Dekret zum Armeeetat

Di 3. Apr 2012, 08:58

Dekret zum Armeeetat

Es wird verfügt,

dass der gesondert geführte Armeeetat im württembergischen Haushalt, der die Armee betreffende Auszahlungen sicherstellen und bessere Planungsmöglichkeiten für die Grafschaft schaffen soll, verändert wird.

Ab dem 01.04.1460 werden jeweils zum Ersten eines Monats 4000 Taler in die Kasse eingezahlt. Der maximale Betrag, den der Armeeetat nicht überschreiten darf, wird auf 15.000 Taler festgesetzt.

Die Gelder aus dem Armeeetat sollen verwendet werden für alle Kosten, die im Zusammenhang stehen mit der Armee Württembergs, ausgenommen Gendarmariesolde.

Der Etat wird von Marschall verwaltet, ihm obliegen hierbei die Überwachung der Etateinhaltung, sowie die Buchführung.
Der Armeestab arbeitet dem Marschall zu, indem er die Ausgaben im Voraus bearbeitet, und bündelt.
Der Kämmerer steht dem Marschall unterstützend zur Seite, prüft die Buchführung gegen und führt die Auszahlungen aus.
Der Hauptmann als Armeebeauftragter des Rates hat Einblick und im Zweifel auch Eingriffsrecht.
Der Regent hat uneingeschränktes Vetorecht und allumfassende Einsicht.

gez. Reutlingen am 03.04.1460
Jussi von Araja
Graf von Württemberg

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Di 3. Apr 2012, 08:58

Re: [Erlass] Dekret zum Armeeetat

Mi 6. Jun 2012, 16:20

Mit der vom Württemberger Rat am 06.06.1460 beschlossenen Änderung des Armeegesetzes, verliert das Dekret ab sofort seine Wirksamkeit. Es wird archiviert.
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