Beschlüsse und Abstimmungen des Rates von Württemberg
Thema gesperrt

Re: Veto zum Lehnsentzug Elfe von Auenfeld

So 6. Mai 2018, 11:46

:arrow: Enthaltung

So 6. Mai 2018, 11:46

Re: Veto zum Lehnsentzug Elfe von Auenfeld

So 6. Mai 2018, 19:19

Ja, Veto

Re: Veto zum Lehnsentzug Elfe von Auenfeld

So 6. Mai 2018, 23:45

Enthaltung

Re: Veto zum Lehnsentzug Elfe von Auenfeld

Mo 7. Mai 2018, 20:42

Die Abstimmung ist beendet. Es haben alle Ratsmitglieder ihre Stimme abgegeben.

Diese entfielen wie folgt:

6x "Ja, veto"
2x "Nein, kein Veto"
4x "Enthaltung"

Das ADG fordert eine 2/3-Mehrheit, ohne nähere Angaben dazu zu machen, wie mit Enthaltungen umgegangen werden soll. Bedauerlicherweise macht auch die Rechtsklärung zur Definition von Mehrheitsarten durch das Reichskammergericht keine wirklich guten Angaben dazu. Eine 2/3-Mehrheit ist allgemeiner gesprochen eine qualifizierte Mehrheit. Diese wird bedauerlicherweise nicht genannt. Die absolute Mehrheit ist eine Variante der qualifizierten Mehrheit. Dabei würden Enthaltungen mitgerechnet. Für unseren Fall würde das bedeuten, dass eine 2/3-Mehrheit erst bei 8 Stimmen für ein Veto zustandekommt.
Glücklicherweise hat Rabi dazu eine Rechtsklärung beantragt. Diese wird allerdings dauern.

Ich stelle das Ergebnis damit als vorläufig fest. In meiner Auslegung wäre das Veto gescheitert. Diese Feststellung ist aber bis zur Entscheidung des Reichskammergerichts schwebend. Ich habe das auch so der RHR mitgeteilt.

Re: Veto zum Lehnsentzug Elfe von Auenfeld

Mo 7. Mai 2018, 20:47

Klingt richtig. Das Vorgehen hätte ich auch so gemacht.... :|

Re: Veto zum Lehnsentzug Elfe von Auenfeld

Mo 7. Mai 2018, 21:16

Das das Ergebnis der Abstimmung erstmal als schwebend angesehen wird, halte ich für richtig.

Aber ich finde Enthaltungen sprechen sich weder für noch gegen ein Veto aus.
Dementsprechend finde ich es nicht gut, dass Enthaltungen dennoch Einfluss auf die Berechnung der 2/3 Mehrheit haben sollen.
Denn das würde dazu führen, dass eine Enthaltung die gleiche Wertigkeit wie ein Nein hat.
Eine Enthaltung ist jedoch weder ein Ja noch ein Nein. Enthaltungen dienen Ratsmitgliedern dazu nicht gegen das Gesetz zu verstoßen, wenn sie sich nicht für ein Thema entscheiden wollen oder können.

Dementsprechend ist es ungerecht wenn Enthaltungen so gezählt werden, dass sie sich gegen ein Veto aussprechen.

Re: Veto zum Lehnsentzug Elfe von Auenfeld

Mo 7. Mai 2018, 21:38

Ich kann da für den Moment nur mit den Schultern zucken.
Was man so googlen kann, wäre das Veto gescheitert. Daran hab ich mich jetzt erstmal gehalten, ich kann die andere Sichtweise aber nachvollziehen. Insofern ist es doch gut, dass das RKG darüber entscheiden wird^^

Re: Veto zum Lehnsentzug Elfe von Auenfeld

Mo 7. Mai 2018, 22:07

Ich tippe mal du hast bei wiki gegogglet, dort steht zu Stimmenthaltung folgendes

Die Stimmenthaltung ist – wo zulässig – eine Form der Ausübung des Stimmrechts und bedeutet, dass eine Person weder für noch gegen einen Antrag stimmt in der Absicht, weder positiv noch negativ auf das Zustandekommen eines Beschlusses einzuwirken.


Deswegen fände ich hier die Anwendung einer einer einfachen Zweidrittelmehrheit eigentlich als sinnig und dann wäre das VEt halt NICHT gescheitert. Davon abgesehen, dass dadurch dass alle abgestimmt haben und es 6-4-2 steht die Mehrheit schon deutlich ist. Der Sinn eines Quorum ist ja, dass halt eine Mindestabgabe an Stimmen gewährleistet ist, dies ist ja auf jeden Fall, da alle sich gemeldet haben und dabei hat die Mehrheit halt mit Ja gestimmt und Enthaltungen sollten als neutral angesehen werden, so wie es gängig ist. Aber ja, warten wir mal den Entscheid ab, das ist nur meine Meinung dazu

Re: Veto zum Lehnsentzug Elfe von Auenfeld

Mo 7. Mai 2018, 22:10

Deswegen finde ich auch gut, dass es in der Schwebe ist.

Deswegen nenne ich aber trotzdem die Argumente, die gegen deine Rechnung sprechen.
Ein anderes Argument dass ich zum Beispiel nennen könnte wären zum Beispiel der Ablauf von Wahlen.
Hier zählt die Mehrheit der Abgegebenen Stimmen.

Bei Volksentscheiden zum Beispiel gilt die Zahl der abgegebenen Ja und Nein Stimmen.
Wenn 80% abstimmen und sich 20% nicht abstimmen und sich enthalten, dann wird die Mehrheit aus den Stimmen der 80% errechnet.

In unserem Fall müssen auch jene die sich enthalten wollen oder nicht abstimmen wollen per Gesetz an Abstimmungen teilnehmen und eine Stimme abgeben. Fernbleiben könnte theoretisch Klagen nach sich ziehen.
Dieser Abstimmungszwang wäre ein weiteres Argument dafür dass Enthaltungen keinen Einfluss auf die Mehrheit haben sollten, da nach deiner Wertung in dem Sinne gar keine Enthaltung möglich sind.

Re: Veto zum Lehnsentzug Elfe von Auenfeld

Mo 7. Mai 2018, 22:35

Wie gesagt, warten wir die RK ab. Es ist richtig was jetzt hier läuft. Sollte das Veto durchkommen wird der Entzug nachträlich rückgängig gemacht. Kommt das Veto nicht durch weil Enthaltungen zu werten sind dann ist das ebenfalls so.
Thema gesperrt



Bei iphpbb3.com bekommen Sie ein kostenloses Forum mit vielen tollen Extras
Forum kostenlos einrichten - Hot Topics - Tags
Beliebteste Themen: Erde, ORF, Haus, USA, NES

Impressum | Datenschutz