Beschlüsse und Abstimmungen des Rates von Württemberg
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Re: Streichung §9 des Strafgesetzbuches

Do 30. Nov 2017, 12:49

Die Abstimmung ist mit 9 abgegebenen Stimmen des Rates gültig.

Der Rat von Württemberg hat sich für die Streichung des §9 des Strafgesetzbuches und der Neunummerierung entschieden.Der § lautet wie folgt:

§ 9 Sicherungsgewahrsam

(1) Eine Person kann ohne Anklage in Sicherungsgewahrsam genommen werden, wenn mindestens:
a) Gegen die Person dringender Tatverdacht eines schweren Verbrechens und Fluchtgefahr vor der Strafverfolgung besteht, oder:
b) Von dieser Person Gefahr für Leib und Leben anderer oder für die Grafschaft Württemberg ausgeht.
Ein Sicherungsgewahrsam ist durch den Richter der Provinz spätestens 24 Stunden nach Arrestierung zu legitimieren und darf 3 Tage nicht überschreiten.

(3) Eine angeklagte Person in Sicherheitsgewahrsam kann bis zum Urteilsspruch im Arrest verbleiben. Der Arrest kann bei Schuldspruch auf eine Kerkerstrafe angerechnet werden.



Das Strafgesetzbuch wird in kürze Neunummeriert.

Die Abstimmungsergebnisse im Detail:


Mit "Ja" stimmten: Adriaana, Blackrabbit, Carlson, Ella_morgenstern, Esmarra, Hadestu, Rabi_de_granezia, Sini_brachenau, Vionax (9)
Mit "Nein" stimmten: - Keiner -
Enthaltungen: - Keine -


Nicht abgestimmt haben: Ameli_, JackDan, Sualtim unentschuldigt (3)

Do 30. Nov 2017, 12:49

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