Di 12. Jan 2016, 23:20
Di 12. Jan 2016, 23:20
Sa 30. Jan 2016, 12:56
§2 Gesetzeshierarchie
Die Gesetze einzelner Gewalten sind nach der Macht des jeweiligen Herren geordnet. Gesetze stehen über Dekreten. Bei Widersprüchen ist stets der höheren Gewalt zu folgen.
(1) Kaiserliches und königliches Recht steht über Württemberger Recht.
(2) Die Gesetze Württembergs stehen über den grafschaftlichen Dekreten und diese über den Dekreten untergeordneter Verwaltungseinheiten.
Sa 30. Jan 2016, 15:00
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