Aus den Erfahrungen der letzten Monate hat sich für mich herausgestellt, dass der seinerzeit beschlossene "Leitfaden für Ordensvergabe und Adelungen" bestenfalls als Interne Diskussionsgrundlage dienen kann. Ordensverleihungen und insbesondere Adelungen lassen sich nicht in ein System pressen, zumal in diesem Leitfaden keine wirklich konkreten Grundsätze verankert sind und meiner Ansicht nach auch nicht sein können.
Es ist wohl jedem klar, dass nur jemand ausgezeichnet werden kann, der sich um Württemberg verdient gemacht hat. Wenn ich mir alleine den Unterschied bei der Adelung zum Ritter/Freiherr und zum Graf anschaue: da ist alleine der Zeitablauf entscheidend. Und wo liegt der Unterschied zwischen "lange" und "sehr lange".
Ich bin der Ansicht, wir sollten den Leitfaden außer Kraft setzen und ausschließlich danach entscheiden, was der zu Ehrende geleistet hat und dabei vertraue ich auf die Urteilskraft jedes einzelnen Ratsmitgliedes. Sicher wird es auch immer subjektiv sein, aber das kann man auch mit einem Leitfaden nicht verhindern.
Zitat:
Interner Leitfaden für Ordensvergabe und Adelungen
Zu allen Ordenvergaben und Adelungen müssen mindestens 8 Ratmitglieder zustimmen, wobei der Graf ein Vetorecht besitzt.
Vorschlagsrecht hat ein Jeder, ein entsprechender öffentlicher Bereich soll im zweiten Forum angelegt werden
Orden
Vorraussetzungen für alle Orden:
- Engagiertes Eintreten für die Bürger der Grafschaft Württemberg oder eines württembergischen Dorfes, sei es im Bereich der Politik, Büttelei, Sicherheit, Kultur oder anderer Art und Weiße.
- Gewissenhaftes und gründliches Ausführen der Aufgaben
- stets hohe Zuverlässigkeit und Einsatzbereitschaft
Adelungen
Ritter, Freiherr:
- außerordentliche hohes Maß an Engagement und Zuverlässigkeit
- erfolgreiches und zielgerichtetes Handeln
- aufopferungsvolle Bemühungen um Württembergische Grafschaft/Dorf
- über einen langen Zeitraum
Graf:
- außerordentliche hohes Maß an Engagement und Zuverlässigkeit
- erfolgreiches und zielgerichtetes Handeln
- aufopferungsvolle Bemühungen um Württembergische Grafschaft/Dorf
- über einen sehr langen Zeitraum