Fr 8. Jan 2016, 12:06
Änderung im Sicherheitsgesetz hat geschrieben:§2 Gendamerie
(1) Die Gendarmerie ist die durch den Obersten Feldrichter (OFR) eingestellte Truppe zum Schutz des Rathauses. Sie ist über ihre Aufgabe und deren Durchführung zu informieren.
(2) Die Gendarmerie darf in Friedenszeiten nicht außerhalb des eigenen Ortes, im Verteidigungsfall nicht außerhalb der Grafschaft tätig werden.
(3) Mitglieder der Armee dürfen auch Mitglieder der Gendarmerie sein. Ihre Verpflichtungen gegenüber der Armee haben jedoch Vorrang.
(4) Gendarmen dürfen ihren Dienst nur mit einer Frist von 7 Tagen beenden, Ausnahmen können vom Grafen genehmigt werden.
Fr 8. Jan 2016, 12:06
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