Werte Ratsmitglieder,
die Abstimmungsreife von
Räuberliste wurde festgestellt. Aufgrunddessen eröffne ich hiermit die Abstimmung.
Die vollständige Diskussion könnt ihr
hier nachlesen.
Abstimmungsfrage:Welche Variante der Räuberliste soll künftig für Württemberg gelten?
Variante 1: Es wird nur noch die Räuberliste für 3 Monate geführt und keine weitere Beobachtungsliste. Straftäter gelten nach den 3 Monaten als rehabilitiert
Variante 2: Gesetzesänderung des § 7 Abs. 4 Grundsätze der Strafzumessung aus dem Strafgesetzbuch der Grafschaft Württemberg. Straftäter würden daraufhin für 3 Monate in einer Räuberliste und 3 Monate in einer Beobachtungsliste geführt werden können.
Zitat:
§ 7 Grundsätze der Strafzumessung
(1) Der Richter muss den Vorgaben des Richtervertrages zwingend Folge leisten.
(2) Im Falle eines Schuldspruchs steht es dem Richter frei nach pflichtgemäßem Ermessen Sanktionen zu verhängen.
(3) Bei der Strafzumessung ist die Wirkung der Strafe auf das zukünftige Leben des Täters zu berücksichtigen und die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander abzuwiegen.
(4) Nach Ablauf einer Frist von drei(sechs) Monaten ab Urteilsspruch, in denen ein Verurteilter sich keiner weiteren Straftat schuldig gemacht hat, wird seine Akte geschlossen und er gilt als rehabilitiert.
Abstimmungsoptionen:- Variante 1
- Variante 2
Abstimmungsregeln nach der Geschäftsordnung des Rates:
- Die Abstimmung läuft 48 Stunden.
- Es ist offen abzustimmen.
- Jedes Ratsmitglied hat eine Stimme.
- Es zählt die einfach Mehrheit der Stimmen, bei Stimmengleichheit entscheidet der Graf
- Die Abstimmung ist gültig, wenn mindestens neun Ratsmitglieder abgestimmt haben.