Mo 18. Sep 2017, 08:04
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Bekanntmachung des Rates von Württemberg Werte Bürgerinnen und Bürger,
im Rat von Württemberg wurde über die Lohnsteuer und die Anpassung des Gesetzbuches der Grafschaft Württemberg abgestimmt.
Die Abstimmungsfrage lautete:
Soll der Passus im Gesetzbuch der Grafschaft Württemberg (III Wirtschaft) §9, wie in der Diskussion erläutert, auf nachfolgenden geändert werden?
In Württemberg darf keinem ein Tageslohn unter 15 Talern netto ausgezahlt werden. Milizstellen sind davon ausgeschlossen.
Den Bürgermeistern ist es erlaubt, den Mindestlohn für ihre Stadt per Dekret höher festzusetzen.
Die Abstimmungsergebnisse im Detail:Die Abstimmung ist mit 10 abgegebenen Stimmen des Rates gültig.
Die Abstimmungsergebnisse im Detail:
Mit "Ja" stimmten: Mondlicht, Sini_brachenau, Carlson, Sugarcam, White_paladin, Ameli_, Sualtim, Jackdan (8)
Mit "Nein" stimmten: -keiner-
Enthaltungen: Rabi_de_granezia, Blackrabbit (2)
Nicht abgestimmt haben: Brillevonhalten, Sirius_aldaron
18.09.1465
White_paladin von Drachenstein
Wortführer in Württemberg
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