Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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Werte Ratsmitglieder,

die Abstimmungsreife von Ein Talermodell für die Uni wurde festgestellt. Aufgrunddessen eröffne ich hiermit die Abstimmung.

Die vollständige Diskussion könnt ihr hier nachlesen.


Abstimmungsfrage:

Soll diese Regelung für Abgaben und Zuschüsse ab sofort für Professoren an der Universität Württemberg gelten?

Zitat:
Abgabe für Professoren

Professoren, die an der Universität Württemberg unterrichten, haben ab sofort und bis auf Weiteres nach dem Unterricht eine Abgabe zu entrichten. Deren Höhe richtet sich nach Anzahl der Studenten, die die Vorlesung besucht haben und der jeweiligen Kursgebühr:

15 Taler je Vorlesung = 5 Taler je Student (ab dem dritten Student)
14 Taler je Vorlesung = 4 Taler je Student (ab dem dritten Student)
13 Taler je Vorlesung = 3 Taler je Student (ab dem dritten Student)
12 Taler je Vorlesung = 2 Taler je Student (ab dem dritten Student)
11 Taler je Vorlesung = 1 Taler je Student (ab dem dritten Student)

Wer eine Vorlesung für nur 10 Taler je Student hält, zahlt keine Abgabe an die Grafschaft.

Die Abgabe ist mittels Spende an die Provinz zu entrichten. Der Professor ist verpflichtet nach Beendigung des Unterrichts die Liste der Studenten und den Beleg über die Bezahlung der Abgabe im dafür vorgesehenen Bereich zu hinterlegen.

Professoren, die die Abgabe nicht entrichteten oder Kursauslastung und Zahlungsbeleg nicht übermitteln, werden nicht mehr zum Unterrichten zugelassen und können vom Dekan wegen Betrug angezeigt werden.

Mindestlohn für Professoren

Professoren, die an der Universität Württemberg unterrichten, soll ein Mindestlohn in Höhe von 20 Talern je gehaltener Vorlesung gewährt werden. Für Kurse, die von keinem Einzigen oder nur einem Student besucht werden, erhalten Professoren einen Zuschuss durch die Grafschaft um den Mindestlohn zu erreichen.

Auch hier gilt, dass der Professor nach Beendigung des Unterrichts verpflichtet ist, die Liste über die Auslastung des Kurses im dafür vorgesehenen Bereich zu hinterlegen.


Abstimmungsoptionen:
  • Ja
  • Nein
  • Enthaltung


Abstimmungsregeln nach der Geschäftsordnung des Rates:
  • Die Abstimmung läuft 48 Stunden.
  • Es ist offen abzustimmen.
  • Jedes Ratsmitglied hat eine Stimme.
  • Es zählt die einfache Mehrheit der Stimmen, bei Stimmengleichheit entscheidet der Graf
  • Die Abstimmung ist gültig, wenn mindestens neun Ratsmitglieder abgestimmt haben.


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