Beschlüsse und Abstimmungen des Rates von Württemberg
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Re: [Abstimmung] Regelung Abgaben und Zuschüsse an der Uni

Di 22. Nov 2016, 22:06

:arrow: "Ja"

Di 22. Nov 2016, 22:06

Re: [Abstimmung] Regelung Abgaben und Zuschüsse an der Uni

Mi 23. Nov 2016, 21:34

Dafür

Re: [Abstimmung] Regelung Abgaben und Zuschüsse an der Uni

Mi 23. Nov 2016, 22:33

:arrow: Enthaltung

Re: [Abstimmung] Regelung Abgaben und Zuschüsse an der Uni

Do 24. Nov 2016, 08:48

Die Abstimmung ist mit 12 abgegebenen Stimmen des Rates gültig.

Der Rat von Württemberg hat sich für ein Talermodell für die Universität von Württemberg entschieden.

Die Abstimmungsergebnisse im Detail:

Mit "Ja" stimmten: Carlson, Cersan, Dino, Leiv., Mondlicht, Nalinga, Persie, Sini_brachenau, Zenta (9)
Mit "Nein" stimmten: Butterfly9, Sugarcam (2)
Enthaltungen: Blackrabbit (1)

Nicht abgestimmt haben: - Keiner -

Abgabe für Professoren

Professoren, die an der Universität Württemberg unterrichten, haben ab sofort und bis auf Weiteres nach dem Unterricht eine Abgabe zu entrichten. Deren Höhe richtet sich nach Anzahl der Studenten, die die Vorlesung besucht haben und der jeweiligen Kursgebühr:

15 Taler je Vorlesung = 5 Taler je Student (ab dem dritten Student)
14 Taler je Vorlesung = 4 Taler je Student (ab dem dritten Student)
13 Taler je Vorlesung = 3 Taler je Student (ab dem dritten Student)
12 Taler je Vorlesung = 2 Taler je Student (ab dem dritten Student)
11 Taler je Vorlesung = 1 Taler je Student (ab dem dritten Student)

Wer eine Vorlesung für nur 10 Taler je Student hält, zahlt keine Abgabe an die Grafschaft.

Die Abgabe ist mittels Spende an die Provinz zu entrichten. Der Professor ist verpflichtet nach Beendigung des Unterrichts die Liste der Studenten und den Beleg über die Bezahlung der Abgabe im dafür vorgesehenen Bereich zu hinterlegen.

Professoren, die die Abgabe nicht entrichteten oder Kursauslastung und Zahlungsbeleg nicht übermitteln, werden nicht mehr zum Unterrichten zugelassen und können vom Dekan wegen Betrug angezeigt werden.

Mindestlohn für Professoren

Professoren, die an der Universität Württemberg unterrichten, soll ein Mindestlohn in Höhe von 20 Talern je gehaltener Vorlesung gewährt werden. Für Kurse, die von keinem Einzigen oder nur einem Student besucht werden, erhalten Professoren einen Zuschuss durch die Grafschaft um den Mindestlohn zu erreichen.

Auch hier gilt, dass der Professor nach Beendigung des Unterrichts verpflichtet ist, die Liste über die Auslastung des Kurses im dafür vorgesehenen Bereich zu hinterlegen.
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