Mo 20. Mär 2017, 21:30
Richtlinien zur Verteilung der Ämter
1. Sämtliche Ämter sollen im Interesse der Grafschaft und nach der Kompetenz der Amtsträger vergeben werden und nicht nach den Interessen der Parteien oder einzelnen Ratsmitgliedern.
2. Wird ein amtierender Bürgermeister Regent, sollte er sein Bürgermeisteramt spätestens mit Ende der aktuellen Amtszeit niederlegen. Eine erneute Kandidatur für das Bürgermeisteramt soll während seiner Regentschaft vermieden werden.
3. Zum Gewähren der Unabhängigkeit der Justiz, dürfen Graf und Staatsanwalt nicht von der gleichen Fraktion wie der Richter gestellt werden.
4. Der Armeeführer darf nicht im Sicherheitsbereich des Rates tätig sein.
5. Es muss vermieden werden, dass eine Fraktion alle Ämter eines Bereiches innehat (Wirtschaft, Justiz, Militär)
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