Schloss zu Württemberg

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 Betreff des Beitrags: Anleitung Mandat
BeitragVerfasst: Sa 23. Okt 2010, 20:04 
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Die Behörden der Grafschaft von Württemberg und der Dörfer Württembergs haben die Möglichkeit, Mandate (Aufträge) an Personen zu vergeben. Nachfolgend wird der Umgang mit einem solchen Mandat kurz erklärt.

Die Rechtslage:

Ein Mandat ist ein Auftrag an eine Person, der einen Vertrag darstellt. Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen Württembergs gemäß der aktuellen Fassung des Württembergischen Gesetzbuches. Der Vertragstext beeinhaltet die genauen Bedingungen des Auftrages und sollte die folgenden Angaben enthalten:

- Auftraggeber
- Auftragnehmer
- Genaue Definition des Auftrages
- Auflistung von Waren und Bargeld, die ausgehändigt werden
- Bedingungen der Rückgabe, insbesondere geforderter Mandatsinhalt und Zeitpunkt der Rückgabe
- Datum und Unterschrift der ausgebenden Stelle

Grundsätzliche Hinweise:
- Jede Person kann immer nur ein Mandat haben!
- Ein Mandat muss binnen 24 Stunden vom Empfänger angenommen werden, ansonsten fällt es unbearbeitet an den Aussteller zuzrück. Aus diesem Grunde sollte auch die Mandatsvergabe vom Absender an den Empfänger mit einer PN bekannt gegeben werden.
- Ein Mandat unterliegt wie auch das persönliche Inventar einer Gewichtsbeschränkung für Reisen.
- Inhalte eines Mandates können nun auch von Räubern geraubt werden. (neue Funktion)
- Mandate können vom Aussteller zurück geholt werden, sofern sich der Empfänge des Mandates in dessen Zuständigkeitsbereich aufhält. (neue Funktion)

Der Umgang mit einem Mandat:
Als Auftragnehmer eines Mandates bekommt man eine Art zweites Inventar. Es ist durch Kauf und Verkauf zwischen diesen beiden "Inventaren" möglich, Waren und Geld von einem in das andere und zurück zu übertragen. Waren und Geld im Mandat können nicht direkt benutzt werden, sondern können nur auf den Markt gestellt werden. Will man sie benutzen, so müssen die Waren zuerst in das persönliche Inventar übertragen (über den Markt gehandelt) werden. Geld kann man nicht direkt zwischen Mandat und Inventar übertragen, es muss durch geschickten Handel mit Waren zu unterschiedlichen Preisen transferiert werden.

Als Beauftragter der Grafschaft oder eines Dorfes, findet man das Mandat unter dem Menüpunkt "ICH". im nächsten Fenster taucht der Menüpunkt "Ihre Aufträge und Verpflichtungen" auf (siehe Bild).

Bild

Im Folgenden Bildschirm ist zu sehen, dass man ein Mandat besitzt. Um in das Mandat zu gelangen, muss man die "Details" aufrufen. (siehe Bild)

Bild

Nun ist der Vertragstext im oberen Teil der Mandatsdetails zu sehen. Hierin ist der Auftrag formuliert, ebenso wie die genauen Vertragsbedingungen, z.B. das Rückgabedatum des Mandates (siehe Bild).

Bild

Im unteren Teil des Mandates sind die Inhalte zu finden, also enthaltenes Bargeld und/oder Waren. Waren können über den "Verkaufs-Button" auf den Markt gestellt werden.
Unter dem Inventarverzeichnis des Mandates steht, in wessen Auftrag mögliche Käufe auf dem Markt getätigt werden. Im Grundzustand ist dies immer der persönliche Handel. Durch drücken des "Wechseln-Buttons", kann dies umgestellt werden. (siehe Bild)

Bild

Wurde der "Wechseln-Button" gedrückt, so werden Kaufgeschäfte auf dem Markt für das Mandat und zu Lasten des Bargelds im Mandat getätigt (siehe Bild).

Bild

Über den "Wechseln-Button" kann dies immer wieder umgestellt werden, damit ist ein Kauf und Verkauf zwischen Mandat und Markt, bzw. Markt und persönlichem Inventar möglich, in Folge dessen bei unterschiedlichen Warenpreisen auch Bargeld von und in das Mandat gelangt.

Ein Mandat kann nur am Ausstellungsort beendet, und damit zurück gegeben werden. Bei Mandaten des Dorfes ist das im Dorf, bei Mandaten der Grafschaft jeder Ort innerhalb der Grafschaft. Ist eine Rückgabe des Mandates möglich, erscheint ganz unten ein Button "Den Auftrag beenden".

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