Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
Aktuelle Zeit: Do 30. Mai 2024, 06:37

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde




Ein neues Thema erstellen Dieses Thema ist gesperrt. Du kannst keine Beiträge editieren oder weitere Antworten erstellen.  [ 13 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2  Nächste

Soll die Ehrung einer Ehrenbürgerschaft Württtembergs eingeführt werden?
Umfrage endete am Fr 9. Jan 2015, 14:07
Ja 91%  91%  [ 10 ]
Nein 9%  9%  [ 1 ]
Enthaltung 0%  0%  [ 0 ]
Abstimmungen insgesamt : 11
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Württemberger Ehrenbürgerschaft
BeitragVerfasst: Mi 7. Jan 2015, 14:07 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Fr 19. Feb 2010, 19:09
Beiträge: 8891
Wohnort: Stuttgart, Württemberg
Liebe Ratsmitglieder,

wie in der Diskussion zu einer Modernisierung der Ehrungen Württembergs vorgeschlagen, steht hier nun die Einführung einer Württemberger Erhenbürgerschaft als besondere Ehrung des Volkes zur Abstimmung. Die nachfolgenden Eckpunkte wurden dafür vorgeschlagen und sind ebendfalls Bestandteil der Abstimmung des Rates.

    Neue Ehrung: Ehrenbürger Württembergs
  • Dieser Titel wird maximal einmal im Quartal vergeben
  • Die organisatorische Durchführung von Nominierung und Abstimmung liegt beim Wortführer des Rates.
  • Vorschlagsrecht für Nominierungen haben alle Bürger Württembergs
  • Entscheidung über die Vergabe der Ehrenbürgerschaft treffen die Bürger Württembergs in einer offenen, namentlichen Abstimmung

Sollte der Rat der Einführung der Ehrenbürgerschaft zustimmen, so obliegt ihm im Nachgang die Ausarbeitung der Details zur Umsetzung. Dies sollte zetnah an die Abstimmung geschehen.

Abstimmungsfrage:
Soll die Ehrung einer Ehrenbürgerschaft Württtembergs eingeführt werden?

Abstimmungsoptionen:
  • Ja
  • Nein
  • Enthaltung

Abstimmungsregeln nach der Geschäftsordnung des Rates:

  • Die Abstimmung läuft 48 Stunden.
  • Es ist offen abzustimmen.
  • Jedes Ratsmitglied hat eine Stimme.
  • Es zählt die einfach Mehrheit der Stimmen, bei Stimmengleichheit entscheidet der Graf
  • Die Abstimmung ist gültig, wenn mindestens neun Ratsmitglieder abgestimmt haben.

_________________
Bild
Imperialer Graf von Hohenlohe ~ Pfalzgraf von Nellenburg ~ Graf von Löwenstein


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Mi 7. Jan 2015, 14:07 


Nach oben
  
 
BeitragVerfasst: Mi 7. Jan 2015, 15:50 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mi 8. Jan 2014, 10:33
Beiträge: 5184
:fuer:

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Mi 7. Jan 2015, 17:20 
Offline

Registriert: Do 7. Nov 2013, 20:52
Beiträge: 3277
:fuer:

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Mi 7. Jan 2015, 17:31 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mo 22. Feb 2010, 12:23
Beiträge: 1505
Wohnort: Stuggi
:arrow: Ja


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Mi 7. Jan 2015, 17:32 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Fr 19. Feb 2010, 19:09
Beiträge: 8891
Wohnort: Stuttgart, Württemberg
:arrow: ja

_________________
Bild
Imperialer Graf von Hohenlohe ~ Pfalzgraf von Nellenburg ~ Graf von Löwenstein


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Mi 7. Jan 2015, 17:54 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Do 27. Nov 2014, 14:48
Beiträge: 814
"Ja"

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Mi 7. Jan 2015, 18:44 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Do 18. Feb 2010, 18:19
Beiträge: 4183
:arrow: ja


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Mi 7. Jan 2015, 20:11 
Offline

Registriert: Do 8. Apr 2010, 20:03
Beiträge: 11369
:arrow: ja

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Do 8. Jan 2015, 01:59 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: So 14. Feb 2010, 15:50
Beiträge: 6296
:fuer:

_________________
Bild
Landgräfin von Königsfeld ~ Herzogin der Niederlausitz ~ Imperiale Burggräfin von Friedberg ~ Gräfin von Greining ~ Reichsritter


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Do 8. Jan 2015, 08:20 
Offline

Registriert: Di 16. Feb 2010, 20:24
Beiträge: 10279
Nein.

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Dieses Thema ist gesperrt. Du kannst keine Beiträge editieren oder weitere Antworten erstellen.  [ 13 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2  Nächste

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde


Wer ist online?

0 Mitglieder


Ähnliche Beiträge

Änderung §12 und §13 Württemberger Gesetzbuch
Forum: Archiv der Ratsbeschlüsse
Autor: Jussi
Antworten: 13
[Abstimmung] Änderung § 11 Württemberger Gesetzbuch
Forum: Archiv der Ratsbeschlüsse
Autor: Jussi
Antworten: 14

Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
cron
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group


Bei iphpbb3.com bekommen Sie ein kostenloses Forum mit vielen tollen Extras
Forum kostenlos einrichten - Hot Topics - Tags
Beliebteste Themen: Erde, ORF, Haus, USA, NES

Impressum | Datenschutz