Liebe Ratsmitglieder,
wie in der Diskussion zu einer
Modernisierung der Ehrungen Württembergs vorgeschlagen, steht hier nun die
Einführung einer Württemberger Erhenbürgerschaft als besondere Ehrung des Volkes zur Abstimmung. Die nachfolgenden Eckpunkte wurden dafür vorgeschlagen und sind ebendfalls Bestandteil der Abstimmung des Rates.
Neue Ehrung: Ehrenbürger Württembergs
- Dieser Titel wird maximal einmal im Quartal vergeben
- Die organisatorische Durchführung von Nominierung und Abstimmung liegt beim Wortführer des Rates.
- Vorschlagsrecht für Nominierungen haben alle Bürger Württembergs
- Entscheidung über die Vergabe der Ehrenbürgerschaft treffen die Bürger Württembergs in einer offenen, namentlichen Abstimmung
Sollte der Rat der Einführung der Ehrenbürgerschaft zustimmen, so obliegt ihm im Nachgang die Ausarbeitung der Details zur Umsetzung. Dies sollte zetnah an die Abstimmung geschehen.
Abstimmungsfrage:Soll die Ehrung einer Ehrenbürgerschaft Württtembergs eingeführt werden?
Abstimmungsoptionen:
Abstimmungsregeln nach der Geschäftsordnung des Rates:- Die Abstimmung läuft 48 Stunden.
- Es ist offen abzustimmen.
- Jedes Ratsmitglied hat eine Stimme.
- Es zählt die einfach Mehrheit der Stimmen, bei Stimmengleichheit entscheidet der Graf
- Die Abstimmung ist gültig, wenn mindestens neun Ratsmitglieder abgestimmt haben.
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Imperialer Graf von Hohenlohe ~ Pfalzgraf von Nellenburg ~ Graf von Löwenstein