Sofern beim Hafenthema intern nicht noch .. Gegenwind.. badumm tss.. zu dem Vorschlag mit den Herrenlosen Schiffen und Sicherung kommt, finde
ich diesen Vorschlag Nr 2 fast abstimmungsreif bis auf einige Schönheitskorrekturen.
Die Frage mit dem In Gratebus Rücktritt lassen wir an dieser Stelle einfach außen vor, auch das Dilemma das der Regent nur dadurch zurücktreten kann (soweit ich weiß?)
Die neue Verfassung würde bei Einführung die folgenden Gesetze ersetzen:
Gesetzbuch der Grafschaft Württemberg - Stand: 27.06.1468
Geschäftsordnung & Fürstenspiegel des Württemberger Rates
Strafgesetzbuch der Grafschaft Württemberg- Die II. Funktions- und Prozessordnung wäre an dieser Stelle auszugliedern und gesondert aufzubewahren.
- Der Fürstenspiegel müsste ebenfalls gesondert aufbewahrt werden, da er keine Übernahme in der Verfassung fände.