Da die Bestände an Stein, Erz und Lehm sinken, die Bestellmengen und Lagermengen bei den Gemeinden allerdings zunehmen habe ich mich entschieden, ein Dekret zur Sicherung der Bestände zu erlassen.
Dies soll sicherstellen, das vorrangig Handwerker die genannten Waren erhalten.
Handelsanfragen zum Weiterverkauf durch private Gruppen können weiterhin an die Handelsbeauftragte gestellt werden.
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Dekret zur Sicherung des Rohstoffbestandes------------------------------------------------------------------------------------------
An die Gemeinden Württembergs,
um den Warenbestand an Eisenerz, Steinen und Lehm für unsere Handwerker zu sichern, ergehen fortan die folgenden drei Regelungen.
1) Es ist den Bürgermeistern verboten Eisenerz, Doppelzentner Stein oder Lehm, welche über die Wochenmandate von der Grafschaft angekauft wurden, an jemand anderen als einen Württemberger Handwerker des Gewerbes Schmied, Zimmermann, Gärtner, Bildhauer oder dergleichen zu verkaufen.
2) Es ergeht ein generelles Verbot, die oben genannten Rohstoffe zum Zwecke des Weiterverkaufs von den Bürgermeistern aus ihrem Zuteilungskontingent zu erwerben. Diesbezügliche Anfragen sind ausnahmslos an die Handelsbeauftragte der Grafschaft Württemberg zu richten.
3) Die maximale Lagermenge pro Gemeinde wird wie folgt beschränkt:
Eisenerz zu auf 120 Erz Einheiten
Stein zu 100 Einheiten
Lehm zu 100 Einheiten
Bestellungen, bei Lagerbestand über diese Menge hinaus werden nicht mehr angenommen.
Gezeichnet und gesiegelt in Rottweil zum 10.04.1470
Jorik Haakonsen
Graf von Württemberg
Herzog von Baar [/rp]