Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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 Betreff des Beitrags: Re: [0] Grundsatz: Gesetze
BeitragVerfasst: Fr 5. Nov 2021, 09:30 
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Hugole hat geschrieben:
Sini_brachenau hat geschrieben:
Wenn mich eine Bürgermeisterin fragt, wieso sie monatlich eine Inventur machen muss, finde ich das ziemlich brisant. Die Gesetze sind zu unübersichtlich, sodass man soetwas leicht übersieht.


Wenn ich mich mal kurz Einmischen darf? Gibt es diesen grausamen Begrüßungsbrief noch für neue Bürgermeister?


Der scheint eingeschlafen zu sein.


Ava666 hat geschrieben:
Im Zuge meines Nachlesens habe ich auch im WB Gesetzbuch etwas gefunden, das klar regelt, wer sich informieren muss, denke da könnten die Bürgermeister schon in die Pflicht genommen werden, sich schlau zu machen:


Pflicht oder nicht, wieso soll ich es den Leuten so schwer wie möglich machen?


Anastasia hat geschrieben:
"Die Antwort der Bürgermeistern kann einfach beantwortet werden. Ich finde es keinesfalls brisant, dass so etwas gefragt wird. Ganz im Gegenteil zeugt es von Intelligenz wenn auch verstanden werden möchte, warum man tun muss was man tun soll.
"


Es ging mehr um die Frage "wo steht, dass ich das muss!? Keinen Bock"
Was du sicher verstanden hättest.
Hättest du nachgefragt. - Nein, konnte ich mir nicht verkneifen.


Alles in allem kann ich wirklich nicht verstehen, wie man solche Angst vor Überarbeitungen haben kann. Es geht um die Form nicht den inhaltlichen Gehalt. Hier sollen ja explizit Vorschläge besprochen werden.

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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Fr 5. Nov 2021, 09:30 


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 Betreff des Beitrags: Re: [0] Grundsatz: Gesetze
BeitragVerfasst: Sa 6. Nov 2021, 08:11 
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"Wenn die Bürgermeisterin keinen 'Bock' hatte, wird dieser auch nicht durch deine gewünschten Änderungen entstehen. Das Argument verstehe ich also nicht.

Ich kann es auch nicht verstehen, dass in wirklich jedem neuen Rat mindestens eine Person an unseren Gesetzen herumdoktorn muss im Glauben, es sei so nicht gut genug. Das alleine kann auch nicht jedesmal das Argument für Änderungen sein.
Die Gesetze sind gut, übersichtlich, strukturiert. Es ist keine Angst, Sini, ich sehe nur ganz einfach keinen einzigen Grund dafür es zu ändern."

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 Betreff des Beitrags: Re: [0] Grundsatz: Gesetze
BeitragVerfasst: Sa 6. Nov 2021, 13:35 
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Sini_brachenau hat geschrieben:

Pflicht oder nicht, wieso soll ich es den Leuten so schwer wie möglich machen?

....

Alles in allem kann ich wirklich nicht verstehen, wie man solche Angst vor Überarbeitungen haben kann. Es geht um die Form nicht den inhaltlichen Gehalt. Hier sollen ja explizit Vorschläge besprochen werden.


Niemand macht den Bürgermeistern das Leben schwer, wenn er sie an ihre Pflicht erinnert. Schliesslich müssen sie auch einen Eid leisten, oder?
Warum soll jemand Angst haben, diese Interpretation lässt eher Rückschlüsse auf den zu, der diese These aufstellt.
Es geht darum, dass die Gesetze Württembergs sicher gut und durchdacht sind, verbessern kann man alles, aber nicht immer ist es leicht und kann die Zeit und auch das Sachwissen aufgebracht werden.

Wo ich allerdings wirklich Verbesserungsbedarf sehe, ist die Regentenbesetzung in der Geschäftsordnung, die Jorik schon angesprochen hat. Das können wir aber gerne auch besprechen und beschliessen. Ein Vorschlag ist ja da.

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 Betreff des Beitrags: Re: [0] Grundsatz: Gesetze
BeitragVerfasst: Mi 17. Nov 2021, 17:19 
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"Wo ich allerdings wirklich Verbesserungsbedarf sehe, ist die Regentenbesetzung in der Geschäftsordnung, die Jorik schon angesprochen hat. Das können wir aber gerne auch besprechen und beschliessen. Ein Vorschlag ist ja da."

Ich möchte gerne etwas wieder ans Licht bringen, wir haben darüber diskutiert, wie die Regelung in der GO sein könnte, die Regenten betreffend.

Dieser Vorschlag, die jeweils stärkste Partei den Regenten stellen zu lassen wurde ja ergänzt mit Prozenten.
Hat das noch jemand ?
Ich seh es grad nicht hier.
Mir erscheint das als wichtig und vordringlich.
Die gesamten Gesetzestexte werden etwas länger dauern, nehme ich an.

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 Betreff des Beitrags: Re: [0] Grundsatz: Gesetze
BeitragVerfasst: Mi 17. Nov 2021, 19:24 
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Der Vorschlag meinerseits war:

Zitat:
3. Der Rat

(1) Der Rat wird alle 60 Tage durch die Bewohner der Grafschaft aus dem bestehenden Parteiangebot in der Vogtei gewählt.
(2) Die Mitglieder des Rates wählen aus ihrer Mitte einen Regenten, Absprachen wie Postenverhandlungen sind rechtlich bindend sofern alle Teilnehmenden ihrem Ergebnis zustimmen.
(3) Eine Partei, die über 50% der Wahlstimmen auf sich vereint, erhält unumstößlichen Anspruch auf den Regentenposten. Ein Parteienbündnis dagegen muss mindestens 55% der Stimmen auf sich vereinen.


Die 50% Grenze für eine Partei wird hierbei gewählt, weil sie einer absoluten Mehrheit der Volksstimmen für eine Partei entspricht. Ergo einem konkreten Regierungsauftrag. Situationen wie das Patt der letzten Periode können so in jeder Form rechtlich verhindert werden, wenn nur zwei Parteien antreten.

Für das Szenario eine Mehrparteienwahl habe ich erst einmal sehr konservativ den Wert 55 % vorgeschlagen, da eine Einzelpartei im 40er Prozentrahmen in meinen Augen zwar durchaus einen Auftrag zur Regierungsbildung hat, wenn sie diesen jedoch nicht erfüllen kann?

Fest steht jedenfalls, das Pattsituationen nicht hinausgezögert werden sollten, da sie erhebliche Schäden an der Grafschaft verursachen könnten.


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 Betreff des Beitrags: Re: [0] Grundsatz: Gesetze
BeitragVerfasst: Do 18. Nov 2021, 17:01 
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Gegenvorschlag:
Zitat:
(3) Eine Partei oder ein Parteienbündnis das über 50% der Wahlstimmen auf sich vereint, erhält unumstößlichen Anspruch auf den Regentenposten.


Damit könnte ich gut leben. Wer die Mehrheit hat, kriegt den Zuschlag. Die 55% in deinem Vorschlag leuchten mir nicht ein und erscheinen mir eher willkürlich.
Wenn weniger als die Hälfte der Wähler für eine Partei gewählt haben, warum sollte sie dann ein Regierungsmandat haben?
Ich sehe nicht, dass eine Partei mit in deinem Beispiel 40% einen Auftrag zur Regierungsbildung hat, wenn es 2 Parteien mit ingesamt über 50% gibt, die dagegenstehen.

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Stolzer Esslinger


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 Betreff des Beitrags: Re: [0] Grundsatz: Gesetze
BeitragVerfasst: Do 18. Nov 2021, 21:17 
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Mir gefällt es auch, so wie Tar sagt.
Der zweite Teil kann verbessert werden oder ganz raus.

Zitat:
Zitat:Jorik
(3) Eine Partei oder ein Parteienbündnis das über 50% der Wahlstimmen auf sich vereint, erhält unumstößlichen Anspruch auf den Regentenposten.

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 Betreff des Beitrags: Re: [0] Grundsatz: Gesetze
BeitragVerfasst: Mo 22. Nov 2021, 19:14 
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"Ehrlich gesagt bin ich hier zwiegspalten und hab noch keine feste Meinung zum Ganzen.

Ein Patt umgehen zu wollen, um die Grafschaft vor potentiellen Schäden zu wahren, begrüße ich. Jedoch würde ich dann, wenn überhaupt, die Absätze auch entsprechend formulieren, so, dass sie also nur im Falle eines Patts greifen.
So wäre mein momentaner Gedankengang dazu."

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 Betreff des Beitrags: Re: [0] Grundsatz: Gesetze
BeitragVerfasst: Sa 22. Jan 2022, 15:17 
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Zuletzt sind wir hier zur Regentenwahl hin abgedriftet. Ich möchte den Blick nochmal auf die eigentliche Diskussion lenken:

Sini_brachenau hat geschrieben:
Werte Kollegen, ich möchte euren Blick heute auf unsere Gesetzes lenken. Mich erreichten bereits öfter die Rückmeldungen, diese bedürfen einer Überarbeitung. Hauptargument war dort, dass sie zu viel Interpretationsspielraum ließen. Das kann man sicherlich unterschiedlich sehen, doch finde ich, es gehört dann angesprochen. Ebenfalls waren nicht einmal alle Gesetze einer Bürgerin bekannt, was irgendwie auch schwierig ist. Ich weiß, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, doch haben wir als Rat sicherlich eine Pflicht, es den Bürgern so leicht wie möglich zu machen.

Als RSA hüpfe ich ja nun durch die Provinzgesetze aller Provinzen und möchte daher einmal kurz Baden und Nürnberg ins Feld führen:
Beide haben ihr sehr langes Gesetzeswerk komplett überarbeitet und in einer kurzen und bündigen Verfassung zusammengeschrieben, StGB inklusive.

Verfassung Nürnberg
Nebst dieser gibt es in Nürnberg noch

Verfassung Baden
Baden hat, ähnlich wie Nürnberg, noch

Zum Vergleich: Württemberg

Einen öffentlichen Platz für Dekrete und Verträge haben wir nicht, was ich hiermit schon einmal anregen will.

Außerdem fand ich noch

Lange Rede, kurzer Sinn: Wollen wir eine Verschlankung der Gesetze angehen?
Ich würde zu jedem Gesetz eine eigene Diskussion vorschlagen, wo zwingend nötige Änderungen - egal, ob sie am Ende in einem Werk zusammen fließen oder in einem eigenen Gesetzbuch bleiben - besprochen werden können.


Verschlankung - ja oder nein?

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 Betreff des Beitrags: Re: [0] Grundsatz: Gesetze
BeitragVerfasst: Mi 26. Jan 2022, 00:22 
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Zitat:
Verschlankung - ja oder nein?


Grundsätzlich würde ich fast sagen das Verschlanken hier das falsche Wort ist.
Die Gesetze liegen teilweise wild verteilt, wie man am Projekt der Verfassung sehen kann sollte hier mehr Übersichtlichkeit an einem Ort geschaffen werden.

Sicherheits- und Armeegesetz haben sich als nicht kompatibel nach Gesprächen mit der Armeeführung gezeigt, der Hauptfokus sollte also auf dem Verfassungsprojekt und der Prozessordnung liegen.


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