Zitat:
Interner Leitfaden für Ordensvergabe und Adelungen
Zu allen Ordenvergaben und Adelungen müssen mindestens 8 Ratmitglieder zustimmen, wobei der Graf ein Vetorecht besitzt.
Vorschlagsrecht hat ein Jeder, ein entsprechender öffentlicher Bereich soll im zweiten Forum angelegt werden
Orden
Vorraussetzungen für alle Orden:
- Engagiertes Eintreten für die Bürger der Grafschaft Württemberg oder eines württembergischen Dorfes, sei es im Bereich der Politik, Büttelei, Sicherheit, Kultur oder anderer Art und Weiße.
- Gewissenhaftes und gründliches Ausführen der Aufgaben
- stets hohe Zuverlässigkeit und Einsatzbereitschaft
Adelungen
Ritter, Freiherr:
- außerordentliche hohes Maß an Engagement und Zuverlässigkeit
- erfolgreiches und zielgerichtetes Handeln
- aufopferungsvolle Bemühungen um Württembergische Grafschaft/Dorf
- über einen langen Zeitraum
Graf:
- außerordentliche hohes Maß an Engagement und Zuverlässigkeit
- erfolgreiches und zielgerichtetes Handeln
- aufopferungsvolle Bemühungen um Württembergische Grafschaft/Dorf
- über einen sehr langen Zeitraum
"Gala, meinst du das hier? Wenn ja, dass ist etwas uraltes seinerzeit noch existent im alten Schloss, bevor dieses hier bezogen wurde. Ich schätze es ist gut elf oder zwölf Jahre her.
Lange Rede kurzer Sinn: Dieser Leitfaden ist seither abgeschafft, aus gutem Grund. Es weckt falsche Erwartungen und Enttäuschungen sind vorprammiert.
Hat man einen Katalog an Kriterien oder einen sogenannten Leitfaden, kann den jeder abarbeiten und beantragen, oder beantragen lassen, dass er die oder jene Adelung erhält.
Man kam also zurück zu dem Hauptgrund einer Ehrung, insbesondere Adelung: Jemand wird geadelt wenn der Graf der Provinz ihm dahingehend vertraut, dass er eine Bereicherung für die Provinz ist und er diesenjenigen an sich und damit an die Provinz binden möchte.
Diese Entscheidung obliegt dem Grafen alleine."