So 3. Mär 2013, 23:01
Steuertafel der Grafschaft Württemberg
Stand: 3.3.1461
Die Grafschaft Württemberg erhebt folgende Steuern:
- Wirtshaussteuer: 20 Taler pro Woche
- Anliegegebühren: 2 Taler pro Tag
Sollten diese Steuern nicht zeitnah gezahlt werden, erheben wir einen Verzugszins von 2%.
Das Nichtbegleichen der Steuerschuld stellt ein Verstoß gegen Württembergische Gesetze dar und wird strafrechtlich verfolgt.
So 3. Mär 2013, 23:01
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