In meinen Augen erfüllt eine Adelungen/Belehnung zwei Asprekte.
Zum einen drückte es eine Anerkennung geleisteter Arbeit aus. Denn man muss sich ja die Frage stellen, wie jemand sonst in den Kreis der Vorschläge aufgenommen wird. Egal aus welcher Ecke der Vorschlag für die Personen kommt, sie haben sich für irgendetwas verdient gemacht, so sehr, dass sie vorgeschlagen werden. Es ist also sehrwohl auch ein Zeichen der Anerkennung, hierfür vorgeschlagen zu werden.
Der zweite Aspekt ist natürlich der, dass man mit einer Adelung/Belehnung Pflichten eingeht, als Adeliger ohne Lehen (Ritter) weniger, als belehnter Adeliger (Baron, Freiherr, Graf) sogar noch mehr. Dient mal als Ritter der Grafschaft, so ist man mittels Eid gegenüber dem Lehensheren verpflicht. Verwaltet man ein Lehen, so geht diese Verpflichtung tiefer, denn der Lehensherr beauftragt den Vasallen einen Teil seines Hoheitsgebietes zu führen. Man trägt als belehnter Adeliger folglich eine weitaus höhere Verantwortung, nämlich auch für Land und Leute.
Es liegt aufgrund dessen im Ermessungsspielraum des Lehensherren, wem er welche Verpflichtung und Verantwortung übertragen möchte und im Ermessen des Vasallen, diese anzunehmen oder abzulehnen. Wobei ich eine Ablehnung noch nicht erlebt habe.
Ich habe vor langer Zeit einen
Leitfaden für Ehrungen geschrieben. Vielleicht ist er im Punkt der Verantwortung für die Zukunft und die Erwartungshaltung an die Vasallen dort erweiterungsfähig, wahrscheinlich ist genau das sogar geboten um aus der Falle einer "Belohnungsdenke" heraus zu kommen. Dieses Mittel sollte etwas Transparenz in die Entscheidungen zu den Adelungen bringen, und kann nur ein Anfang sein. Denn es wird immer wieder so sein, dass Entscheidungen als subjektiv empfunden werden und weil es genau so ist, diese auch abhängig von der Person des Regenten sind. So lange ich mich erinnern kann, haben die Regenten immer ihre eigene Handschrift bei den Adelungen angelegt, aber im Grunde ähneln sie sich und haben in genau zwei Punkten eine Überschneidung. Erstens, sie haben immer auf Ehrungsvorschlägen basiert, die von anderen vorgebracht wurden. Und zweitens, kein Regent hat die Ehrung eines seiner Amtsvorgänger angezweifelt oder gar rückgängig gemacht. Es herrschte somit bei den Regenten Württembergs scheinbar ein Konsens, dass die Adeligen zurecht Titel und Lehen führen. Das sich die Adeligen darauf ausruhen, kann ich nicht bestätigen. Vielleicht ist nicht mehr jeder von ihnen permanent in Württemberg präsent, aber wenn man sie ruft, sind sie da. Zuletzt in vollumfänglichem Maß geschehen beim Ruf nach Auxilium zum Grenzschitz in Heilbronn.
Wenn nun diskutiert wird, ob jemand rückwirkend eine Adelung erhalten soll, so möchte ich das mit Verweis auf den o.g. Punkt der Anerkennung und Aufnahme in den Kreis der Kandidatenvorschläge begründen, die sich in besonderem oder herausragenden Maß engagiert haben. So sehr, dass es aufgefallen ist. Und das liegt erfahrungsgemäß immer in der Vergangenheit, denn Vorschusslorbeeren gibt es in diesem Sinne nicht. Es ist mir ein persönliches Anliegen, solche Personen eng an die Grafschaft zu binden und uns ihrer Leistungen auch in der Zukunft zu versichern. Das verstehe ich dann als Regent unter verantwortungsvollem Handeln für die Grafschaft. Und auch wenn das in besagtem Leitfaden so (noch) nicht steht, habe ich es doch bei jeder meiner Adelungenszeremonien deutlich gegenüber dem Vasallen und der anwesenden Gäste zum Ausdruck gebracht.
Im Falle von Mezcalina liegt die Sache für mich klar auf der Hand. denn sie hat sich in besonderem Maß engagiert, herausragend gearbeitet und ich möchte Württemberg diese Dienste gern auch für die Zukunft sichern. Höchstwahrscheinlich ist sie so oder so dazu bereit, sich auch künftig über normales Maß zu engagieren, will man das aber sicherstellen sollte eien Adelung stattfinden. Und ja, ich möchte mit einer Adelung auch Anerkennungn für bisher geleistetes zollen und damit gleichzeitig einen Ansporn geben, dies weiterhin in voellem Umfang zu tun. Daher ist sie für mich persönlich eine der Personen, die aus dem Kreis der aktuellen Vorschläge, die auf jeden Fall für eine Belehnung in Frage kommen.
Nun zum Sonderfall, der glaube ich für die neuen Ratsmitglieder noch einmal erklärt werden sollte.
Mezcalina von Araja, so ihr vollständiger Name, ist meine Adoptivtochter. Und hier genau liegt der Hase im Pfeffer, wie man so treffend sagt. Allein wegen dieser Familienzugehörigkeit steht der Vorwurf der Vetternwirtschaft im Raum und nicht, wegen ihrer Ratszugehörigkeit oder ehemaligen Ratszugehörigkeit.
Ich stecke also in dem Dilemma, dass ich sie für absolut würdig erachte, Adelstitel und Lehen zu führen, und mir auch sicher bin, dass sie Ihren Pflichten gern nachkommt. Allerdings haben die Familienbande eine Hürde zur Umsetzbarkeit aufgebaut. Nun möge man mir den Weg aufzeigen, der gangbar ist, ohne dass der Vorwurf der Vetternwirtschaft im Raum steht.
Sollte vielleicht der Rat abstimmen, so wie früher einmal üblich? Oder was können wir ansonsten machen?
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Imperialer Graf von Hohenlohe ~ Pfalzgraf von Nellenburg ~ Graf von Löwenstein