na dann mach ich mal weiter ;)
die arbeit im rat allein hat bislang noch nie zu ehrungen geführt, zumindest soweit ich das mitbekommen habe.
die ehemalige bürgermeisterin von zwiefalten war fast 30 (!) amtszeiten im dienst und auch diese tatsache hat wohl nie ausgereicht, eine ehrung zu vergeben. es hieß dazu, das liege im ermessen des dorfes (oder irre ich mich?).
wenn geleite im namen eines ordens durchgeführt wurden, weiß ich nicht, ob dies dann auch innerhalb des ordens 'geehrt' wird, ähnlich wie bei der armee, statt durch die provinz.
will sagen, dass außerordentliche tätigkeiten immer innerhalb der jeweiligen institution 'behandelt' werden.
hierzu mal das vorgehen bei ehrungen:
Zitat:
Informationen zur Ehrung durch die Grafschaft von Württemberg
Grundsätze zu EhrungenDie Grafschaft von Württemberg kann bei Bürgerinnen und Bürgern, für deren herausragende Leistungen oder besondere Verdienste für Württemberg und die Allgemeinheit, Ehrungen vornehmen. Hierbei ist in aller Regel der Bewertungblickwinkel erfahrungsgemäß die Ebene der Grafschaft. Ein Ehrungsvorschlag wird also bei der Bewertung der Leistungen und Verdienste einem Vergleich innerhalb der Grafschaft standhalten müssen. Dies bedeutet im Umkehrschluss, nicht in jedem Fall, in dem eine Person über das normale Maß engegiert ist, auch eine Ehrung durch die Grafschaft angemessen sein wird. Denn herausragende Leistungen oder besondere Verdienste auf anderen Ebenen, z.B. in den Dörfern, können ebenso dort durch eine Ehrung anerkannt werden. Das grundsätzliche Recht zur Anerkennung durch Ehrung auf weiteren denkbaren Betrachtungsebenen ist von der zusätzlichen Möglichkeit der Ehrung durch die Grafschaft unberührt. So können auch Verdienste durch die Armee, in Millitärischen Orden, Gilden, und anderen Organisationen, Institutionen und ähnlichem direkt geehrt werden - dies muss nicht immer auf Provinzebene erfolgen! Gleiches gilt für die der Grafschaft übergeordneten Reichsebene, sollten die Leistungen und Verdienste eher dort angesiedelt sein.
nachzulesen ist das hier:
84148108nx42724/aushaenge-f68/info-verfahrensweise-bei-ehrungen-der-grafschaft-t1272.htmldie arbeit im dritten stand ist meines erachtens eine persönliche entscheidung. der dritte stand besteht ja aus bürgermeistern, bürgervertretern und gildenvertretern. das ist, wie bei den anderen ständen auch, reichsarbeit. wie damit umgegangen wird, weiß ich nicht.
den bannereinsatz kann ich nicht beurteilen. slaufas einsatz beim hafenausbau schon, daher hab ich sie ja vorgeschlagen. der graf hat sich bei ihr für die vergabe eines silbernen orden ausgesprochen. ist dann hier die vergabe eines bronzenen 'ausreichend' oder angemessen?